Barclays Bank widerruft Schufa Eintrag

Die Barclays Bank PLC hat erneut einen negativen Schufa Eintrag widerrufen. Darüber konnte sich die betroffene Frau zum Beginn dieses Jahres freuen. Der Einträge wäre  sonst noch mindestens bis zum 31.12.2018 gespeichert gewesen.

# Was war geschehen?

Die Betroffene unterhielt ein Kreditkonto bei der Barclays Bank PLC. Bei diesem wurde ihr eine Barclayscard für Studenten zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2014 kam es sodann zu kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten, weshalb die Barclays Bank PLC den Vertrag letztlich im Dezember 2014 kündigte. Um eine Rückführungsvereinbarung mit der Barclays Bank PLC zu treffen, nahm die Betroffene dann Kontakt mit der Bank auf. Dabei wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen.

# Wieso kam es zur vorzeitigen Löschung?

Wie mit der Barclays Bank verereinbart, führte die Betroffene ihre Forderung in einzelnen Raten zurück. Nach dem Ausgleich der Forderung musste sie feststellen, dass der dazugehörige Schufa Eintrag nicht verschwunden war, sondern nur als „erledigt“ geführt wurde.

Um eine „Löschung des Eintrages“ zu erreichen, kontaktierte die Betroffene die Rechtsanwaltskanzlei Advoadvice. Diese nahm Ende November die Tätigkeit auf und wandte sich an die Barclays Bank. Dabei wurde herausgearbeitet, dass die Forderung aufgrund der Ratenzahlungsvereinbarung nicht hätte eingetragen werden dürfen.

Aus Sicht der Rechtsanwälte lag die Ratenzahlungsvereinbarung vor der Eintragung bei der Schufa Holding AG. Unmittelbar nach Jahreswechsel wurde die Betroffene durch die Schufa Holding AG über die Löschung des Eintrages informiert. Zwei Wochen später meldete sich auch die Barclays Bank PLC zu Wort. Offenbar war man sich dort doch nicht sicher, wann genau die Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen wurde. Letztlich wurde bezugnehmend auf den letzten Schriftsatz der Rechtsanwälte mitgeteilt, dass der Eintrag widerrufen wird.

# Was tun wenn man einen negativen Schufa Eintrag hat?

Sollten Sie unter einem negativen Schufa Eintrag leiden, ist es wichtig, alle relevanten Unterlagen aufzubewahren. Dabei geht es vor allem um Mahn- und Kündigungsschreiben und bspw. auch um den Abschluss einer Zahlungsvereinbarung.

Es ist zu empfehlen, unmittelbar einen Experten zu kontaktieren, da es für manche rechtliche Möglichkeiten nur kurze Zeiträume gibt, in welchen diese genutzt werden können.

Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.

Weitere Informationen zum Thema Schufa und Datenschutz finden Sie hier. 

Zusätzliche Informationen zu unserem Schufa-Experten Dr. Sven Tintemann finde Sie auch unter https://tintemann.de.

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