DEF 11 KG droht mit Insolvenz bei Klage durch Anleger

Die DEF Deutsche Energie Finanz 11 GmbH & Co. KG aus Hamburg meldet sich einmal mehr bei ihren Anlegern, die ihr Darlehen zur Verfügung gestellt haben. Die Anleger werden über einen Sanierungsplan informiert und zugleich mit der Insolvenzgefahr des Unternehmens konfrontiert.

# Anlegerversammlungen durchgeführt

Die Gesellschaft berichtet den Anlegern, dass in Hannover und Berlin am 14.03.2017 und 15.03.2017 Anlegerversammlungen durchgeführt worden seien. Hierzu seien insgesamt 33 Darlehensgeber bzw. deren Vertreter erschienen.

# Verkauf eines Immobilienprojekts

Nach Angaben der DEF 11 KG soll der Verkauf eines Immobilienprojekts laufen. Es gebe bereits mehrere Interessenten, wird im Anlegerrundschreiben mitgeteilt. Mit der Anbahnung des Verkaufs der Immobilie sei ein erfahrenes Maklerunternehmen beauftragt worden. Verhandlungen mit potentiellen Käufern seien aktuell noch im Gange.

# Anwaltlicher Rat empfohlen

Die Gesellschaft empfiehlt den Anlegern, sich für anwaltlichen Rat an den Rechtsanwalt Thomas Wasel aus München zu wenden und teilt auch gleich dessen Kontaktdaten mit. Dieser vertrete bereits einige Kunden der Gesellschaft und könne daher gute Preise anbieten.

Die Gesellschaft selbst lasse ich bei der Sanierung durch die WPV Rechtsanwaltsgesellschaft vertreten.

# Böse Anlegerschützer als größte Gefährdung

Die größe Gefährung sieht die Gesellschaft in der Tätigkeit von Rechtsanwälten, welche besorgte Anleger im eigenen Gebühreninteresse in unnötige und teure Verfahren treiben würden.

Es wird damit gedroht, dass die DEF 11 KG Insolvenz anmelden muss, wenn auch nur ein einziger Anleger durch einen solchen Anwalt motiviert sofortige Rückzahlung fordern würde.

Eine Insolvenz des Unternehmens hätte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu Folge, dass alle Beteiligten eine relativ geringe Insolvenzquote anstelle eines auskömmlichen Sanierungsbetrages erhalten würde, so die Gesellschaft selbst zum Abschluss Ihres Anlegerinformationsschreibens.

# Unser Kommentar

„Wenn eine Anlagegesellschaft Ihre eigenen Anleger zu einem bestimmten Anlegeranwalt schickt und zugleich vor anderen bösen Anlegeranwälten warnt, dann muss dies schon sehr verwundern“, kommentiert Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann aus der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin.

Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB hat bereits am 30.06.2017 Klage gegen die DEF 11 KG auf Zahlung von 24.190,50 Euro vor dem Landgericht Berlin eingereicht. Es bleibt daher abzuwarten, ob nun bald der angekündigte Insolvenzantrag der Gesellschaft erfolgen wird.

Über den Verlauf des Prozesses wird in jedem Fall weiter berichtet werden.

Anleger, die eine unabhängige Beratung in Sachen DEF 11 KG wünschen, können sich gerne an die Experten von AdvoAdvice aus Berlin wenden. Die Kanzlei berät und vertritt deutschlandweit Interessen geschädigter Anleger. Die Gründungspartner der Kanzlei verfügen über langjährige Erfahrung und sind beide Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Inhaltsverzeichnis

Kennen Sie schon diese Beiträge?