Erfolg gegen Schufa Eintrag der Synergie Inkasso

Außergerichtlicher Erfolg gegen Schufa Negativeintrag der Synergie Inkasso. Diese hatte am 21.09.2015 eine offene Forderung über 1.618,00 Euro bei der Schufa Holding AG eingetragen. Nachdem beim Betroffenen die Stromzähler ausgetauscht wurden, gab es in der Folgezeit nicht nachvollziehbare Abrechnungen. Trotz mehrerer Kontaktversuche des Betroffenen mit der ursprünglichen Forderungsinhaberin, der FlexStrom AG, konnte keine Lösung gefunden werden. Anschließend wurde der Betroffene nur noch ein Mal kontaktiert. Dies geschah durch die Synergie Inkasso GmbH, welche die Forderungen der Flex Strom AG eintreibt, im Jahr 2014.

# Verjährung

Da sich der Betroffene nicht weiter zu helfen wusste, wandte er sich im Februar an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin. Der Rechtsanwalt und Schufa-Experte Dr. Sven Tintemann nahm sich dieser Angelegenheit an und überprüfte die vorgelegten Unterlagen.

Dabei fiel bei der Prüfung der Einmeldevoraussetzungen schnell auf, dass die Forderung nicht tituliert war. Da die Forderung aber bereits vor Jahren geltend gemacht wurde, war man schnell davon überzeugt, dass diese verjährt sei.

Dies wurde der Synergie Inkasso GmbH und der Schufa Holding AG gegenüber angezeigt. Die Löschung des Eintrages erfolgte daraufhin relativ zügig und ohne weitere Probleme.

# Fazit

Nicht immer werden Forderungen in berechtigter Art und Weise geltend gemacht. Manchmal stimmt die Abrechnung nicht, manchmal gibt es Einwände gegen die Forderung und manchmal werden die Voraussetzungen des Bundesdatenschutzgesetzes nicht beachtet.

Es kommt daher immer auf den konkreten Einzelfall an, ob eine Forderung berechtigt im Schufa-Datenbestand auftaucht, oder ob man einen Widerruf bzw. eine Löschung des Eintrages durchsetzen kann.

Dr. Tintemann hat in den letzten Jahren mehr als 700 Schufa-Fälle bearbeitet und verfügt über viel Erfahrung auf diesem Gebiet. Nutzen Sie daher den Rat eines Fachanwalts und Experten zur Prüfung Ihrer Angelegenheit.

Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.

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Zusätzliche Informationen zu unserem Schufa-Experten Dr. Sven Tintemann finde Sie auch unter https://tintemann.de.

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