LeaseTrend AG: Weiterhin keine Auszahlung an 2015 ausgeschiedene Anleger

Die LeaseTrend AG aus Oberhaching meldet sich bei Anlegern, die ihren Vertrag zum 31.12.2015 gekündigt haben und teilt mit, dass sich die geplanten Teilauszahlungen für den 30.06.2017, 30.09.2017 und 30.11.2017 noch bis ins Jahr 2018 verzögern.

# Neugeschäft eingestellt – Leasingobjekte werden veräußert

Die Gesellschaft hatte im Mai 2017 beschlossen, dass Neugeschäft der Gesellschaft einzustellen. Die Einstellung stehe nun kurz bevor, teilt die LeaseTrend AG in ihrem Schreiben vom 29.11.2017 mit. Durch den Verkauf der Leasingobjekte werde dann zukünftig die darin gebundene Liquidität freigesetzt und stehe zur Auszahlung zur Verfügung.

# Verzinsung von 2% über Basiszinssatz der EZB

Der Auszahlungsbetrag, den die Gesellschaft den Anlegern schuldet, soll mit 2% über dem Basiszinssatz verzinst werden. Dies sind bei dem momentanen Basiszinssatz von – 0,88% also Zinsen in Höhe von 1,12%.

Die Gesellschaft bittet um Verständnis und begründet die Auszahlungsverzögerung darüber hinaus nicht weiter.

# Anleger sollten Klage auf Auszahlung einreichen

Aus Sicht von Dr. Sven Tintemann, Rechtsanwalt bei der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB in Berlin ist die Zahlungsverzögerung nicht begründet. Der Experte führt bereits für Anleger der LeaseTrend AG Zahlungsklagen vor dem LG München I. Die Begründung, die Gesellschaft habe einen Liquiditätsengpass hält er für nicht ausreichend dargelegt und rat Anlegern daher, die Forderung auf Auszahlung gerichtlich geltend zu machen. Dies mit einem Zinsanspruch in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

# Erster Erfolg vor Gericht

Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB konnte vor dem LG München I auch bereits einen ersten Erfolg für eine dort klagende Anlegerin verbuchen. Die Leasetrend AG zahlte nach der Terminierung durch das Landgericht den noch offenen Betrag zzgl. Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an die Anlegerin aus. Über die weiteren in der Klage geltend gemachten Zinsen sowie die Kosten der Klage wird noch gestritten. Ein erstinstanzliches Urteil wird hier für den 13.12.2017 erwartet.

 

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