Risiken von Initial Coin Offerings (ICOs)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, warnt auf ihrer Internetseite vor den Risiken von sog. Initial Coin Offerings. Diese seien höchst spekulative Investments und würden aufgrund des hohen öffentlichen Interesses auch Betrüger anziehen.
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# Hohe Verlustrisiken und keine gesetzlichen Vorgaben

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So gäbe es bei den sog. Tokens hohe Preisschwankungen. Es bestehe hier das Risiko eines nicht liquiden oder gar vorhandenen Zweitmarkts und auch das Totalverlustrisiko, so die BaFin in ihrer Mitteilung vom 09.11.2017 unter www.bafin.de/dok/10181964.
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Aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben und Transparenzvorschriften, warnt die BaFin, sei der Verbraucher allein auf sich gestellt wenn es darum ginge, die Identität, Seriosität und Bonität des Token-Anbieters zu überprüfen und das angebotene Investment zu verstehen und zu bewerten.
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# Anfälligkeit für Betrug, Geldwäsche und ähnliches

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Die systembedingte Anfälligkeit von ICOs für Betrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erhöhe das Risiko, dass Anleger ihr eingesetztes Kapital verlieren, auch aufgrund vermeintlich notwendiger Maßnahmen von Behörden gegen Betreiber oder sonstige Personen und Unternehmen, die in solche illegalen Geschäfte einbezogen seien, so die BaFin in ihrer Warnmeldung.
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Die BaFin veröffentlicht auf ihrer Internetseite weitere Informationen zu ICOs, der Blockchain-Technologie, virtuellen Währungen und Unternehmensgründern und Fintechs.
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# Hinweise vom Experten

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Anleger sollten vor einer Investition in Krypto-Währungen oder ähnliches zumindest ein technisches und wirtschaftliches Grundverständnis von dem haben, was genau sie tun. Wichtig ist es, zu wissen, dass in keine reale Währung investiert wird.
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Wer doch investiert, sollte sein Geld besser nicht wirklich benötigen. „Wenn ein Anleger wöchentlich Lotto spielt, dann kann er das Geld auch in Krypto-Währungen investieren. Die Chance, hier Erfolge zu haben und sein Geld zu vermehren, mag hier ähnlich hoch sein, wie die Chance auf sechs Richtige,“ kommentiert Dr. Sven Tintemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte in Berlin.
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Es wird sicherlich in einigen Jahren auch auf diesem neuen Markt zu einer Regulierung kommen. Momentan herrscht hier trotz der sog. Smart Contracts wohl eher ein rechtsfreier Raum. Da sind die Gesetzgeber gefordert. Bis dahin ist dem Anleger zu Vorsicht zu raten und natürlich auch zum Einschalten des gesunden Menschenverstandes, da keiner etwas zu verschenken hat und sich Geld auch nicht auf Knopfdruck vermehrt.
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