SAM AG: LG Berlin verurteilt Vermittlerin zum Schadensersatz

Das Landgericht Berlin hat einer Anlegerin der SAM Management Group AG aus Berlin Schadenersatz in Höhe von 8.089,68 Euro zugesprochen. Verurteilt zur Zahlung wurde die damals tätige Beraterin / Vermittlerin aufgrund einer aus Sicht des Gerichts nachgewiesenen Falschberatung.

# Plausibilität nicht geprüft

Aus Sicht des Gerichts war die Beklagte als Anlagevermittlerin verpflichtet, um ihrer Auskunftspflicht nachzukommen, im Rahmen der geschuldeten Plausibilitätsprüfung zu prüfen, ob die dem Anleger mitgeteilten Angaben über eine Anlage ein in sich schlüssiges Gesamtbild über das Beteiligungsobjekt gaben und ob die Informationen, soweit das mit zumutbarem Aufwand zu überprüfen möglich ist, sachlich vollständig und richtig sind (BGH, Urteil vom 22.03.2007 – III ZR 218/06, Rn. 4).

Dies gelte umso mehr, wenn der Vermittler selbst das Renditeversprechen für zweifelhaft halte und gleichwohl keinerlei Aktivitäten entwickeln würde, um die Plausibilität des Renditeversprechens zu überprüfen.

# Ansprüche der Klägerin nicht verjährt

Die von der Beklagten eingewandte Verjährung der Ansprüche sah das LG Berlin nicht als gegeben an.

# Berufung noch möglich

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beklagte kann noch das Rechtsmittel der Berufung gegen die Entscheidung einlegen.

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