Unsere Experten in der Presse: Heimliche Zahlungen an Banken von Anlegergeldern

Rechtsanwalt Dr. Tintemann – Beitrag vom 14.09.2015 in portfolio international

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Wird einer Bank nachgewiesen, dass sie sich die Vermittlung von Kapitalanlagen heimlich mit dem Geld der Anlager als „Provision“ belohnen ließ, so hat der Anleger ein Anspruch auf Schadensersatz. Es handelt sich hierbei um sogenannte Kick-Back-Geschäfte.

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