

Bundesrepublik Deutschland berechnet Lkw Maut falsch – Jetzt aktiv werden!!
Spektakuläre Entscheidung des EuGH gibt Möglichkeit für Rückforderung von LKW Maut
In seinem Urteil vom 28. Oktober 2020 hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland die Höhe der LKW-Maut seit vielen Jahren falsch berechnet. Dies führt dazu, dass die LKW-Maut zum Teil zurückverlangt werden kann.
Kosten für Polizei nicht umlagefähig
Hintergrund der bahnbrechenden Entscheidung ist die Tatsache, dass entgegen der europäischen Vorgaben auch die Kosten für die Polizei auf die LKW-Maut umgelegt wurden. Dabei wird jährlich mit einem Betrag von circa 730 Millionen Euro kalkuliert.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes stellt ausdrücklich klar, dass sich jeder Betroffene auf die europäischen Richtlinien in diesem Kontext berufen kann.
Das bedeutet konkret, das jeder LKW-Mautzahler einen Teil seiner gezahlten Beträge zurückfordern kann.
Rückzahlung von 3,8% bis 6% wahrscheinlich
Der Europäische Gerichtshof spricht hier von 3,8% - 6% der gezahlten Maut, die zurückgefordert werden können. Die Höhe der Beträge hängt letztlich von verschiedenen Umständen ab, welche im Einzelfall zu ermitteln sind.
Es kommt hier u.a. auf die Achsen und den Schadstoffausstoß des jeweils betroffenen LKW an.
Bei einer Mautzahlung von 100.000 Euro im Jahr kann somit eine betroffene Firma pro Geschäftsjahr eine Rückforderung zwischen 3.800 Euro und 6.000 Euro geltend machen. Das ergibt für den Zeitraum von 2018 bis 2020 eine Forderung in Höhe von 11.400 Eur0 bis 18.000 Euro.
Er lohnt sich also in jedem Fall, sich anwaltlich beraten zu lassen, um dem Staat kein Geld zu schenken, was eigentlichen Ihnen zusteht.
Holen Sie sich jetzt Ihr Geld zurück!
Wie kommen Sie an Ihr Geld?
Zuerst muss geprüft werden, bei wem Sie die Ihnen zustehenden Ansprüche geltend machen können.
Dafür kommen unterschiedliche Konstellationen in Betracht, da nicht jedes Unternehmen nur über eigene Lastwagen verfügt. Die Einzelheiten können wir schnell mit Ihnen in einem ersten und für Sie kostenfreien Telefonat besprechen.
Abrechnungen übersenden
Nach unserem ersten Telefonat übersenden Sie uns Ihre Abrechnungen von Toll Collect oder von der Firma, von der Sie Ihren LKW angemietet haben. Bei Toll Collect sollten Sie online noch auf alle Abrechnungen bis Anfang 2018 zugreifen können.
Anhand dieser Abrechnungen kann dann schnell ermittelt werden, welche Beträge zurückgefordert werden können.
Wenn Sie uns die Abrechnungen zur Verfügung stellen, prüfen wir gerne, ob und in welche Höhe Sie vom Staat oder z.B. einer Vermietungsfirma Mautgebühren zurückverlangen können.
Rückzahlungen für die Jahre 2018, 2019 und 2020 vom Staat
Rückzahlungen für die Jahre 2018, 2019 und 2020 können Sie vom Staat in jedem Fall fordern, da die Maut falsch berechnet worden ist und die Mautgebühren noch nicht dem Einwand der Verjährung unterliegen.
Zudem prüfen wir für Sie, ob darüber hinaus auch noch Ansprüche für die Vergangenheit, also einen Zeitraum vor dem Jahr 2018 geltend gemacht werden können. Dies hängt jedoch oft vom konkreten Einzelfall ab.
Hilfe bei Deckungsanfrage und transparente Aufklärung
Wenn für Ihr Unternehmen eine betriebliche Rechtsschutzversicherung vorliegt, stellen wir dort für Sie gerne kostenfrei eine Deckungsanfrage.
In jedem Fall erhalten Sie von uns, bevor wir mit der Tätigkeit für Sie beginnen, eine umfangreiche Aufklärung über die Erfolgschancen, die Rückzahlungserwartung und die Kosten für unsere Tätigkeit.

Ihre Experten
Dr. Sven Tintemann
Gründungspartner - Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Kim Oliver Klevenhagen
Gründungspartner - Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Dr. Raphael Rohrmoser
Partner - Rechtsanwalt