Schufa-Eintrag löschen

Negative Einträge bei Auskunfteien mit Hilfe von erfahrenen Anwälten bekämpfen.

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Schnelle Hilfe vom Anfang bis zum erfolgreichen Ende.

Bei AdvoAdvice vereinbaren Sie erst einmal einen für Sie kostenfreien Telefontermin mit einem Rechtsanwalt aus unserem Expertenteam. Dieser prüft Ihren Fall und teilt Ihnen mit, ob Erfolgsaussichten auf eine vorzeitige Löschung bzw. einen Widerruf des negativen Eintrags bestehen. 

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, stellt die Kanzlei AdvoAdvice dort zunächst eine Deckungsanfrage. Auch dieser Service ist für Sie kostenfrei. 

Sollten Sie als Selbstzahler eine Anfrage an uns stellen, beraten wir Sie fair und transparent zu den entstehenden Kosten und schließen mit Ihnen einen Vergütungsvereinbarung ab, um Ihnen Kostensicherheit zu geben. 

Es wenn alles zu Ihrer Zufriedenheit geklärt ist, wenden wir uns schriftlich an die eintragende Stelle und die Auskunftei, um den negativen Eintrag zur Löschung zu bringen. 

Wenn nötig, werden wir auch gerichtlich für Sie tätig oder wenden uns an den Schufa-Ombudsmann oder den für Ihre Sache zuständigen Datenschutzbeauftragen, um Ihrer Sache zum gewünschten Erfolg zu verhelfen.

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