ÖRAG zahlt nach Einleitung eines Verfahrens beim Ombudsmann für Versicherungen

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG ist einer der bekanntesten deutschen Rechtsschutzversicherer am Markt. In vielen Fällen erfolgt die Übernahme von Anwaltskosten auch innerhalb einer kurzen Zeit, sofern die vertraglich vereinbarten Bedingungen erfüllt sind. Mit einem solchen Rechtsschutzfall trat im April 2016 auch eine Familie aus der Nähe von Berlin an die Kanzlei AdvoAdvice heran. In der Sache ging es um den Widerruf eines Darlehens für eine Immobilie. 

Deckungszusagen und Zahlungsverweigerung

Kurz nach Übernahme des Mandats durch AdvoAdvice, im Mai 2016, bestätigte die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG die Kostenübernahme für das außergerichtliche und das gerichtliche Verfahren. Da die Angelegenheit außergerichtlich mit der kreditgebenden Bank nicht geklärt werden konnte, wurde im Juni 2016 eine Klage eingereicht. Noch bevor das Verfahren in die mündliche Verhandlung ging, konnten sich die Parteien im Oktober 2016 auf einen Vergleich einigen. Auch für diesen bestätigte die ÖRAG Rechtschutzversicherungs-AG Deckungsschutz.

Als es an die finale Abrechnung der Angelegenheit ging, traten sodann erste Probleme auf. Die Rechtsanwaltsgebühren für das gerichtlichen Verfahren bestimmen sich nach dem vom Gericht festgelegten Streitwert und den getätigten Verfahrensschritten. In diesem Rahmen gibt es auch kaum Spielraum für Diskussionen. Der vom Gericht festgelegte Streitwert ist üblicherweise für die außergerichtliche Gebührenberechnung ebenfalls bindend. Dort richtet sich die Anwaltsgebühr aber maßgeblich nach der Schwierigkeit und dem Umfang des Mandats. Bezüglich des zweiten Aspektes bestehen zwischen Versicherern und Rechtsanwälten immer wieder Uneinigkeiten. So war es auch in hiesigem Fall, weshalb die ÖRAG die Zahlung eines größeren Teils der außergerichtlichen Gebühr ablehnte.

Argumentation 

Versicherer gehen naturgemäß davon aus, dass die Rechtssache für den Anwalt weder umfangreich noch schwer war und deshalb oftmals nur eine niedrigere Gebühr (sog. Mittelgebühr) zu zahlen ist. In dieser Rechtssache gab die ÖRAG jedoch unumwunden schriftlich zu, dass “es sich hier um eine umfangreiche und schwierige Angelegenheit handelt.” Dennoch ging die ÖRAG davon aus, nur eine niedrigere Gebühr zahlen zu müssen, da es sich um ein sog. Massengeschäft der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte gehandelt haben soll.

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs AG hatte hier offenkundig den Unterschied zwischen einer Spezialisierung und einem Massengeschäft nicht verstanden. Bei ersterem hat sich der Rechtsanwalt über die Jahre eine Expertise für ähnlich gelagerte Sachverhalte mit ihren Schwierigkeiten und Tücken aufgebaut und kann diese ähnlichen Sachverhalte deshalb verhältnismäßig schnell, dafür jedoch zielführender als andere Rechtsanwälte bearbeiten. Am Umfang und der Schwierigkeit eines Mandates ändert dies nichts. Bei einem Massengeschäft handelt es sich dagegen um den immer gleichen Sachverhalt, welcher quasi mit einer Textbausteinen erledigt werden kann, da immer das identische Problem besteht. In diesem Fall bestehen jedenfalls nachvollziehbare Gründe dafür, von einer niedrigeren Gebühr auszugehen.

Problemlösung: Ombudsmann

Die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG stellte sich mit der vorstehenden Argumentation über zwei Jahre lang quer und weigerte sich den Rest der noch offenen Gebühren zu bezahlen. Als eines der letzten Mittel wurde dann vor wenigen Monaten ein Verfahren beim Ombudsmann für Versicherungen angestrebt, um die Angelegenheit zu einem Abschluss bringen zu können. Dieser vermittelt in derartigen Streitigkeiten und kann für die Versicherer verbindliche Entscheidungen treffen. Noch bevor hier eine inhaltliche Stellungsnahme zu der Angelegenheit durch den Ombudsmann einging, zeigte die ÖRAG mit einem einzeiligen Schreiben an, dass nunmehr der noch offene Gebührenrest in Höhe von  1.073,14 Euro bezahlt wird. 

Einigung - Foto Pixabay

Im Ergebnis kann die Angelegenheit nunmehr nach einer langen Hängepartie endlich final abgelegt werden.

Es bleibt nur zu wünschen, dass Versicherer künftig ihre eigene Einschätzung zu einem Sachverhalt auch tatsächlich umsetzen und nicht versuchen, die tatsächlich entstandenen und per Gesetz vorgeschriebenen Gebühren durch eine Hintertür “zu drücken”. Den Versicherungsnehmer wird es jedenfalls freuen, da dieser sonst den Rest der Gebühren hätte ausgleichen müssen.

Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte hat hier wieder einmal bewiesen, dass es sich lohnt, bei einem Streit mit dem Rechtsschutzversicherer auch mal gegenzuhalten, sei es, wie im konkreten Fall durch ein Ombudsmannverfahren beim Ombudmann für Versicherungen oder auch durch eine Klage auf Kostenübernahme und Erteilung einer Deckungszusage.

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