A und O Ltd.: BaFin ordnet Einstellung der Anlagevermittlung an
Der Firma A und O Ltd. mit Sitz in Stockholm/Kista, Schweden, wurde nach Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter deren Webseite unter www.bafin.de/dok/10029740 mit Bescheid vom 31.08.2017 aufgegeben, die ohne Erlaubnis erbrachte Anlagevermittlung unverzüglich einzustellen. Der Bescheid ist nach Angaben der BaFin noch nicht bestandskräftig.
Nach Mitteilung der BaFin haben die Mitarbeiter der Firma A und O Ltd. telefonisch Aktien der Orclass (WKN: A2AQFP) vertrieben. Durch diese Tätigkeit erbrachte die A und O Ltd. nach Ansicht der BaFin die Anlagenvermittlung grenzüberschreitend in der Bundesrepublik Deutschland, ohne dass sie über die hierfür erforderliche Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) verfügte.
Anleger, die Aktien der Orclass über die A und O Ltd. erworben haben, sollten sich über die Möglichkeiten einer Rückabwicklung oder mögliche Schadensersatzansprüche rechtlich durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.