Abwicklungsverfügung gegen Carhouse 24 UG
Die Carhouse 24 UG (haftungsbeschränkt) hat ihren Sitz in Eichenbirkig 39, 91344 Waischenfeld. Mit einem Stammkapital von gerade einmal 300,00 € wurde das Unternehmen mit dem der Vermittlung von Dienstleistungen im Kraftfahrzeugbereich, wie z. B. Ersatzteil- und Reifenbeschaffung, Gebraucht- oder Neuwagenkauf, Versicherungsdienste gegründet. Geschäftsführer ist Herr Reiner Helldörfer. Herr Helldörfer hat dem Publikum das Angebot unterbreitet, der Carhouse 24 UG (haftungsbeschränkt) sogenannte Investmentkredite zu gewähren.
Nun hat die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) mit Bescheid vom 06. Oktober 2016 Herrn Helldörfer aufgeben, dass durch ihn ohne die erforderliche Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr.1 KWG (Gesetz über das Kreditwesen) abzuwickeln.
Folgende Maßnahmen muss Herr Helldörfer ergreifen: er hat alle Publikumsgelder, die die Carhouse 24 UG (haftungsbeschränkt) mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlung angenommen hat, zurück zu überweisen. Und dies unverzüglich. Zudem wurde ihm auferlegt, alle Anleger in schriftlicher Form darüber zu informieren, dass er zur Rückzahlung der Gelder verpflichtet ist.
Zwar ist die Abwicklungsverfügung noch nicht bestandskräftig, allerdings von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.
Anleger, die Gelder bei der Carhouse 24 UG angelegt haben, müssten diese nach der Abwicklungsverfügung der BaFin zurück erhalten. Erfolgt eine Rückzahlung nicht, sollten sich betroffene Anleger an einen Rechtsanwalt wenden, der für das Bank- und Kapitalmarktrecht Spezialkenntnisse hat.
Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB vertritt zahlreiche Anleger, die Schadensersatzansprüche nach Maßnahmen der BaFin gegen betroffene Unternehmen, Vorstände und Geschäftsführer sowie Vermittler / Berater geltend machen. Weitere Informationen erhalten Sie unter info@advoadvice.de.