AdvoAdvice - keine Widerspruch zur Marke eingegangen
Erfreuliche Nachricht für AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB.
Das Deutsche Patent- und Markenamt teilte mit Schreiben vom 18.02.2016 mit, dass gegen die Eintragung der Wort-/Bildmarke ADVOADVICE kein Widerspruch nach § 42 MarkenG erhoben worden ist.
Die Wort-/Bildmarke ADVOADVICE ist dort zu dem Nr. 30 2015 212 860.8 / 45 eingetragen und somit im Rechtsverkehr vor der Nutzung durch unbefugte Dritte geschützt. Da nunmehr auch keine Gegenrechte oder Markenrechte Dritter angemeldet und somit kein Widerspruch erhoben wurde, kann die Marke durch die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unproblematisch künftig genutzt werden.