Amtsgericht Kelheim verurteilt Rechtsschutz Union zur Übernahme von Deckungsschutz
Das Amtsgericht Kelheim hat am 25.09.2018 erstinstanzlich die Rechtsschutz Union zur Übernahme des Deckungsschutzes in einer SAM Angelegenheit verurteilt. Konkret wurde durch das Gericht festgestellt, dass die Rechtsschutz Union verpflichtet ist, die Kosten für den Vergleichsabschluss in der mündlichen Verhandlung vom 18.12.2017 unter Berücksichtigung eines Streitwertes in Höhe von 14.171,35 Euro zu übernehmen.
Zum Hintergrund der Klage
Die beklagte Rechtsschutz Union hatte sich im Vorfeld der Auseinandersetzung geweigert, die Kosten für einen Vergleichsabschluss zu tragen und sich hierbei auf sog. Mutwilligkeit berufen.
Dies ließ der Kläger, der in dem Parallelverfahren den Vergleich bereits abgeschlossen hatte und daher mit Anwaltskosten der Gegenseite belastet war, nicht gelten und erhob Klage zum Amtsgericht Kelheim.
Die Entscheidung
Das Amtsgericht Kelheim begründete seine Entscheidung dahingehend, dass die Rechtsschutz Union nach Erteilung der Deckungszusage dazu verpflichtet war, dem Kläger die gesetzliche Vergütung des für ihn tätigen Anwalts zu erstatten, zu der auch die Einigungsgebühr gehöre.
Eine Einschränkung der Kostentragungspflicht für den Versicherer sei lediglich vorgesehen, wenn die Kostenquote bei einem Vergleichsabschluss nicht dem Verhältnis vom erstrebten zum erzielten Ergebnis entsprechen würde.
Es könne zwar sein, so das Gericht in seiner Entscheidung, dass die Rechtsschutz Union nach § 18 Abs. 1 a der ARB-RU 2005-A die Erteilung einer Deckungszusage wegen Mutwilligkeit hätte ablehen können. Eine Berufung hierauf sei ihr aber nach Erteilung der Deckungszusage verwehrt (mit Verweis auf Prölls/Martin, VVG-Kommentar), zumal der Versicherungsnehmer auch nicht verpflichtet sei, eine Zustimmung der Versicherung zum Vergleichsabschluss einzuholen.
Unser Rechtstipp
Dr. Sven Tintemann, Rechtsanwalt und Gründungspartner bei AdvoAdvice in Berlin rät betroffenen Versicherungskunden: “Lassen Sie sich von einer Ablehnung Ihrer Versicherungsgesellschaft nicht verunsichern. Die Entscheidung des AG Kelheim stellt klar, was unsere Kanzlei schon oft mit den Versicherern diskutiert hat. Vergleich können nicht wegen Mutwilligkeit abgelehnt werden.”
Sollten auch Sie Schwierigkeiten mit Ihrer Rechtsschutzversicherung haben, wenden Sie sich gerne an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin unter 030 921 000 40 oder unter info@advoadvice.de.