Anlegergemeinschaft – „Europäisches Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft EWIV (kurz EUBKZGW EWIV)“ nimmt Fahrt auf

Die Geschädigtengemeinschaft „EUBKZGW EWIV“ ist erfolgreich gestartet. Zahlreiche geschädigte Anleger haben sich zwischenzeitlich an die Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB gewandt, um Ihre Ansprüche prüfen und sich anwaltlich vertreten zu lassen.

Welche Ziele verfolgt die Anlegergemeinschaft? Die Anlegergesellschaft verfolgt das Ziel, die Interessen der geschädigten Anleger der EUBKZGW EWIV zu bündeln, um so zielführend Schadensersatzansprüche geltend zu machen und die Interessen der Anleger gegenüber dem Insolvenzverwalter zu vertreten.

Schadensersatzansprüche bestehen nicht nur gegenüber den verantwortlich Handelnden der EUBKZGW EWIV, sondern auch gegenüber den Beratern und Vermittlungsgesellschaften, welche die Produkte der EUBKZGW EWIV an die Anleger verkauft haben. Hier ist es das Ziel der Anlegergemeinschaft, möglichst viele Anspruchsgegner zu ermitteln, um so den entstandenen Schaden für die geschädigten Anlegern so gering wie möglich zu halten. Dies auch vor dem Hintergrund, dass eine Befriedigung der geschädigten Anleger im Insolvenzverfahren eher aussichtslos sein dürfte.

Ziel der Anlegergemeinschaft ist des Weiteren, die Forderungen der geschädigten Anleger im Insolvenzverfahren durchsetzen. Derzeit sind zahlreiche angemeldete Forderungen durch den Insolvenzverwalter bestritten. Rechtsanwalt Dr. Tintemann erklärt hierzu: „Ein Bestreiten der Forderung im Insolvenzverfahren für den geschädigten Anleger bedeutet, dass er nicht einmal einen quotalen Anteil aus der Insolvenzmasse erwarten darf“. Hier ist zu prüfen, ob der Insolvenzverwalter die Forderung wirksam bestreiten kann. Kann er die Forderung nicht wirksam bestreiten, hat der geschädigte Anleger Anspruch auf Feststellung seiner Forderung im Insolvenzverfahren. Dies muss er notfalls gerichtlich im Rahmen einer Klage auf Feststellung der Forderung zur Tabelle gegen den Insolvenzverwalter durchsetzen.

Warum ist es sinnvoll sich einer Anlegergemeinschaft anzuschließen? Der Zusammenschluss geschädigter Anleger im Rahmen einer Anlegergemeinschaft hat viele Vorteile.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB haben die Erfahrung gemacht, dass die Bündelung von Anlegerinteressen zu einer besseren Durchsetzung von Ansprüchen führt, nachdem Motto: „Gemeinsam sind wir stärker.“.

Akteneinsichten bei Staatsanwaltschaften oder bei Gerichten können schneller erreicht werden, wenn viele Geschädigte zusammen auftreten und ihre Ansprüche durchsetzen wollen. Im Rahmen der Akteneinsichten werden zusätzliche Erkenntnisse gewonnen, welche für die Bearbeitung der Schadensersatzprozesse sehr nützlich sein können. Gerade Akteneinsichten in die staatsanwaltlichen Ermittlungsakten haben gezeigt, dass auf diesem Weg nicht nur ladungsfähige Anschriften von den Schädigern ermitteln werden können, sondern dass oft auch weitere Hintermänner ausgemacht werden, die im Hintergrund ihre Fäden gezogen haben.

Gerade vor dem Hintergrund der Interessendurchsetzung gegenüber dem Insolvenzverwalter empfiehlt sich ein Beitritt zur Geschädigtengemeinschaft. Entgegen der weitverbreiteten Auffassung ist es gerade nicht die Aufgabe des Insolvenzverwalters, die Interessen der geschädigten Anleger durchzusetzen.

Aufgabe des Insolvenzverwalters ist vielmehr die Verwertung der noch vorhandenen Insolvenzmasse. Dabei kommt es dem Insolvenzverwalter aber nicht entscheidend darauf an, dass die geschädigten Anleger möglichst viel von ihrem investierten Kapital zurück erhalten.

Aus diesem Grund gilt, je mehr Anleger sich zusammenschließen, umso entscheidungserheblicher kann auf den Insolvenzverwalter eingewirkt werden. Auch hier gilt der Grundsatz: „Eine starke Gemeinschaft verbindet.“

Was sind die nächsten Schritte? Die Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten tragen derzeit zahlreiche Informationen zusammen, um mögliche Anspruchsgegner zu ermitteln. Dabei werden diese Informationen zugleich juristisch bewertet, um schnellstmöglich Schadensersatzansprüche gegenüber den entsprechenden Anspruchsgegner geltend machen zu können.

Zudem werden Schadensersatzansprüche gegenüber den Beratern und Vermittlungsgesellschaften geprüft, welche sich aus einer fehlerhaften Beratung vor Abschluss des Darlehensvertrages ergeben.

Hier ist den geschädigten Anlegern zu raten, sich mit kompetenten Rechtsanwälten in Verbindung zu setzen und dort die Beratungssituation zu schildern. Auf keinen Fall sollte mit dem Berater direkt Kontakt aufgenommen werden, sondern vielmehr sollte erst einmal geprüft werden, ob eine Falschberatung vorliegt und daraus Schadensersatzansprüche hergeleitet werden können.

Glauben Sie nicht falschen Versprechungen, dass Ihr Geld bald kommt oder im Rahmen des Insolvenzverfahren alles zurückgezahlt wird. Das wird mit Sicherheit nicht der Fall sein. Holen Sie sich das, was noch da ist mit Hilfe einer starken Gemeinschaft zurück und sichern Sie sich Ansprüche gegenüber allen in Betracht kommenden Anspruchsgegnern.

Fazit: Den geschädigten Anlegern ist dringend zu empfehlen, ihre Verträge, welche sie mit der EUBKZGW EWIV geschlossen haben, überprüfen zu lassen. Hier stehen die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten gerne mit fairem Rechtsrat und fachlicher Kompetenz zur Verfügung.

In diesem Zusammenhang ist zu empfehlen, sich der Anlegergemeinschaft anzuschließen. Im Rahmen der Gemeinschaft können Ansprüche geltend gemacht werden, deren Durchsetzung für einen einzelnen Geschädigten kaum möglich wäre, einfach, weil sie nicht genug wissen.

Es hat sich bereits in der Vergangenheit gezeigt, dass die Bündelung von Anlegerinteressen auf Seiten der Gegner schneller zu einer Gesprächsbereitschaft geführt hat, so dass langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen unterbleiben können und die geschädigten Anleger ihren Schaden ganz oder teilweise ersetzt erhalten.

Nächste Schritte

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