Arglistige Täuschung im Immobilienkaufvertrag - Ein Guide für Ihre Rechte
Beim Kauf einer Immobilie ist es wichtig, dass beide Parteien, Käufer und Verkäufer, vollständig und wahrheitsgetreu über die Eigenschaften der Immobilie informiert werden. Wenn eine der Parteien absichtlich falsche Informationen bereitstellt oder ihr bekannte Tatsachen verschweigt, um die andere Partei zum Abschluss des Vertrages zu bewegen, dann liegt unter Umständen sogar eine arglistige Täuschung vor.
Ein arglistiges Verschweigen ist nur gegeben, wenn der Verkäufer den Mangel kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte.
Dagegen genügt es nicht, wenn sich dem Verkäufer das Vorliegen aufklärungspflichtiger Tatsachen hätte aufdrängen müssen, weil dann die Arglist vom Vorsatz abgekoppelt und der Sache nach durch leichtfertige oder grob fahrlässige Unkenntnis ersetzt würde.
Folgen einer arglistigen Täuschung beim Immobilienkauf
Arglistige Täuschungen können auch eine Straftat bzw. strafrechtlich relevant sein, was auch in einem Immobilienkaufvertrag zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen kann. Zum Beispiel könnte ein Käufer, der arglistig getäuscht wurde, den Kaufvertrag anfechten und den Kaufpreis zurückfordern.
Ein Beispiel für arglistige Täuschung bei einem Immobilienkaufvertrag könnte sein, wenn der Verkäufer absichtlich verschweigt, dass die Immobilie bereits in einem schlechten Zustand ist, beispielsweise dass es ein schwerwiegendes Dachproblem gibt oder sonstige Mängel, die ihm bekannt sind und für die Käuferseite relevant sind. Diese Informationen hätten für den Käufer bei der Entscheidung, ob er die Immobilie kaufen möchte, von großer Bedeutung sein können.
Arglistige Täuschung kann auch vorliegen, wenn die Verkäuferseite falsche Angaben über die Größe der Immobilie, ihre Lage oder ihre Ausstattung macht. Es ist wichtig zu beachten, dass auch Unterlassungen oder das Auslassen wichtiger Informationen eine arglistige Täuschung darstellen können.
Um arglistige Täuschungen zu vermeiden, ist es wichtig, dass sich die Käuferseite gründlich über die Immobilie informiert. Es ist ebenfalls ratsam, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, um eine sorgfältige Überprüfung der Immobilie durchzuführen. Auch eine gründliche Dokumentenprüfung, wie beispielsweise eine Überprüfung des Grundbuchs und der zum Haus gehörenden Unterlagen wird helfen, Probleme oder Fallstricke aufzudecken.
Wenn eine arglistige Täuschung nachweislich oder gut beweisbar vorliegt, kann die Käuferseite den Kaufvertrag anfechten und den Kaufpreis zurückfordern. In einigen Fällen können auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
Schadensersatzansprüche
Wenn eine Partei durch arglistige Täuschung oder andere rechtswidrige Handlungen einer anderen Partei geschädigt wurde, kann ein Rechtsanwalt seinen Mandanten beraten und helfen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Es ist wichtig zu beachten, dass ein Rechtsanwalt bei Streitigkeiten bei Immobilienkaufverträgen eine wichtige Rolle spielen kann, um die Rechte der Parteien zu schützen und eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu erreichen. Daher ist es ratsam, einen erfahrenen Rechtsanwalt zu beauftragen, wenn es zu Streitigkeiten bei einem Immobilienkaufvertrag kommt.
Überprüfung von Verträgen
Ein Rechtsanwalt kann den Kaufvertrag überprüfen und sicherstellen, dass er alle wichtigen Informationen und Klauseln enthält, die für den Schutz des Käufers oder Verkäufers von großer Bedeutung sind. Er kann sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer beratend zur Seite stehen und ihnen helfen, ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Kaufvertrags zu verstehen.
Beratung und Verhandlungen
Wenn es zu Streitigkeiten zwischen den Parteien kommt, kann ein Rechtsanwalt als Vermittler fungieren und die Verhandlungen zwischen den Parteien unterstützen, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Klage
Wenn eine Einigung nicht erreicht werden kann, kann ein Rechtsanwalt für die von ihm vertretenen Mandanten eine Klage einreichen und ihn vor Gericht vertreten. Hier sollte aber vorher nicht nur die reine Rechtslage geklärt und bewertet werden, sondern auch die strategischen und praktischen Folgen eines Bauprozesses besprochen werden. Hier spielen vor allem wirtschaftliche Erwägungen und die zeitliche Dimension eine entscheidende Rolle.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es im Bereich des Vertragsrechts bei Immobilienkaufverträgen sehr komplexe und wirtschaftlich bedeutende Fallkonstellationen und es viele Fallstricke zu beachten gibt. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kim Oliver Klevenhagen der Rechtsanwaltskanzlei AdvoAdvice aus Berlin rät deshalb: „Aufgrund der Komplexität dieses Themas sollte man nicht ohne eine gute Beratung beim Rechtsanwalt in eine Auseinandersetzung bei Immobilienkaufvertragen einsteigen. Nur mit einer guten anwaltlichen Beratung lässt sich eine erfolgversprechende Strategie und deren Durchsetzung erarbeiten. Dazu sollte man frühzeitig nach Erkennen der Problematik ansetzen.“
“Nicht immer ist auch bei scheinbar eindeutiger Beweislage ein Bauprozess ratsam oder wirtschaftlich sinnvoll. Wenn man erst in einem Gerichtsprozess eine einvernehmliche Regelung ohne Urteil in Form eines Vergleiches erzielen kann, dann fragen sich viele, warum man dies nicht auch ohne ein teures und langes Gerichtsverfahren erreichen konnte,”, sagt Rechtsanwalt Klevenhagen.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und geben Ihnen gerne eine kostenfreie, verständliche und für Sie nachvollziehbare Ersteinschätzung damit Sie wissen, wo Sie rechtlich stehen. Dann können wir gemeinsam entscheiden, ob und wie eine anwaltliche Begleitung erfolgversprechend und vor allem für Sie wirtschaftlich sinnvoll wäre.
Rufen Sie gerne an und vereinbaren Sie unter 030 921 000 40 einen Termin für eine telefonische Erstberatung. Gerne können Sie uns auch eine Email senden an info@advoadvice.de senden.