Auxilia Rechtsschutz-Versicherungs-AG erteilt Deckungsschutz nach Ombudsmannverfahren

Erfolg für die Kanzlei AdvoAdvice in einem Ombudsmannverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen. Für eine Mandantin konnte hier eine Deckungszusage der Auxilia für einen Prozess gegen die eigene Lebensversicherung erreicht werden. 

Zum Hintergrund

Bei der Kanzlei AdvoAdvice meldete sich eine Mandantin, die sich bereits mit der Lebensversicherungsgesellschaft Skandia in einem Streit darüber befand, ob sie ihren Versicherungsvertrag durch nachträglichen Widerspruch aufgrund von Belehrungsfehlern rückabwickeln könne. Dieses hatte die Skandia auf ein Schreiben einer anderen Rechtsanwaltskanzlei bereits abgelehnt. 

Eine Anfrage auf Erteilung des Kostenschutzes für eine gerichtliche Auseinandersetzung hatte die Auxilia angeblich mangels Erfolgsaussichten abgelehnt, mit dem Verweis auf die Möglichkeit, einen sog. Stichentscheid über einen Rechtsanwalt einreichen zu lassen. 

Diesen Stichentscheid fertigte nunmehr Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann aus der Kanzlei AdvoAdvice für die betroffene Mandantin und kam hierbei zu dem Ergebnis, dass die Auxilia den Deckungsschutz für die Klage zu erteilen habe. 

Hieran fühlte sich die Auxilia aber nicht gebunden und verweigerte weiterhin die Erteilung einer Deckungszusage, dieses Mal mit der Begründung, dass es sich nicht um einen hinreichend begründeten Stichentscheid handeln würde. 

Zum Ombudsmannverfahren

Die betroffene Mandantin wollte diese Begründung nicht aus sich sitzen lassen und reichte zunächst über die Kanzlei AdvoAdvice Klage gegen die Skandia beim Landgericht Berlin ein. 

Zudem beantragte die Mandantin über die Kanzlei AdvoAdvice bei dem Versicherungsombudsmann eine Schlichtung zu dem Vorgang durchzuführen. Dies mir Erfolg, denn exakt einen Monat nach Stellung des Schlichtungsantrages erteilte die Auxilia als Rechtsschutzversicherer nunmehr Kostenschutz für die Durchführung des Klageverfahrens gegen die Skandia als Lebensversicherer der Mandantin. 

Deckungszusage erstritten

Nur das entschlossene Vorgehen der Kanzlei AdvoAdvice führte hier dazu, dass die Mandantin doch noch Deckungsschutz für den Prozess gegen die Lebensversicherungsgesellschaft erhalten hat, denn ohne die Deckungszusage hätte die Mandantin die bereits fristwahrend eingereichte Klage wahrscheinlich nicht auf eigene Kosten weitergeführt. 

Dr. Sven Tintemann rät Betroffenen: “Bei Fällen, in denen die eigene Rechtsschutzversicherung vehement die Deckungszusage verweigert, können ein Stichentscheid oder ein Antrag auf Schlichtung beim Versicherungsombudsmann oftmals doch noch zum Erfolg und zur Deckungszusage verhelfen. Wenden Sie sich daher gerne an unsere Kanzlei, wenn Sie, Ihr Versicherungsberater oder Ihr Anwalt mit der Rechtsschutzversicherung nicht weiter kommen.”

 

 

 

Nächste Schritte

  1. Nehmen Sie gleich Kontakt auf, um kostenlos eine erste Einschätzung vom Anwalt zu bekommen
  2. Informieren Sie sich mehr zum Thema auf unseren Seiten.
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Weitere Artikel zum Thema