BaFin entzieht vPE Bank die Banklizenz
Die vPE Wertpapierhandelsbank hat in einer Ad-Hoc-Meldung vom 03.06.2020 mitgeteilt, dass die BaFin ihr die Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen entzogen habe.
Mit einer Ad-Hoc Meldung vom 18.06.2020 wurde mitgeteilt, dass die vPE Wertpapierhandelsbank AG gegen den Aufhebungsbescheid der BaFin vom 29.05.2020 Rechtsmittel eingelegt und diese auch begründet habe.
Anleger, die bei der Bank Vermögen investiert haben, sollten sich bei Fragen, was nun zu tun ist, an einen Experten im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts wenden.
Die Kanzlei AdvoAdvice vertritt bereits Kunden der vPE Wertpapierhandelsbank, welche sich teilweise schon vor Monaten an Dr. Sven Tintemann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht gewendet hatten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter info@advoadvice.de oder unter 030 921 000 40.