BaFin untersagt Geschäftsmodell der Five Star Leasing GmbH
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleitstungsaufsicht (kurz BaFin) hat bekannt gegeben, dass sie der Firma Five Star Leasing GmbH aus Stuttgart mit Bescheid vom 1. April 2019 die sofortige Einstellung und die unverzügliche Abwicklung des Finanzierungsleasings aufgegeben hat.
Nach Mitteilung der BaFin schloss die Five Star Leasing GmbH Verträge über die Überlassung des Gebrauchs an Kraftfahrzeugen für zwölf Monate, auf deren Grundlage sie nach Auffassung der BaFin das Finanzierungsleasing erbringt, ohne hierfür die erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.
Das Unternehmen wurde daher durch die BaFin dazu verpflichtet, das Angebot unverzüglich einzustellen und bestehende Leasingverträge durch vertragsgemäße Kündigung der Vereinbarungen abzuwickeln.
Nach Angaben der BaFin ist der Bescheid an die Five Star Leasing GmbH von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
AdvoAdvice wird die Angelegenheit in Bezug auf die Five Star Leasing GmbH, welche für ihr Angebot unter www.five-star.eu weiterhin für eine sogenannte Langzeitmiete von Kraftfahrzeugen wirbt, weiter beobachten.
Kunden, die Fahrzeuge bei der Five Star Leasing GmbH angemietet oder geleast haben, können sich bei rechtlichen Fragen zu ihren Verträgen an Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann wenden. Hierzu stehen die Emailadresse info@advoadvice.de und die Telefonnummer 030 921 000 40 zur Verfügung.