BBI Beteiligungsgesellschaft Bayrische Immobilien mbH & Co. KG - BaFin ordnet Abwicklung des Investmentgeschäfts an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz BaFin) hat auf ihrer Webseite unter www.bafin.de/dok/10882714 mitgeteilt, dass sie der Firma BBI Beteiligungsgesellschaft Bayrische Immobilien mbH & Co. KG mit Bescheid vom 30.04.2018 die Einstellung und Abwicklung des Investmentgeschäfts aufgegeben hat.

Investmentgeschäft ohne Erlaubnis betrieben

Nach Ansicht das BaFin sammelte die BBI Beteiligungsgesellschaft Kommanditkapital von Anlegern ein. Sie versprach, das Kapital gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen der Anleger zu investieren.

Damit hat die BBI Beteiligungsgesellschaft nach Ansicht der BaFin das Investmentgeschäft betrieben, ohne über die hierzu erforderliche Erlaubnis nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zu verfügen. Aus diesem Grund wurde der Gesellschaft aufgegeben, dass Investmentgeschäft einzustellen und dieses durch die vollständige Auszahlung des den Anlegern zustehenden Buchwertes des angenommenen Kommanditkapitals unverzüglich abzuwickeln.

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Nach Angaben der BaFin ist der Bescheid vom 30.04.2018 von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Schadensersatzansprüche jetzt prüfen lassen

Anleger, die Geld zum Erwerb eines Kommanditanteils bei der BBI Beteiligungsgesellschaft Bayrische Immobilien mbH & Co. KG angelegt haben, sollten sich daher unverzüglich Rat von einem Rechtsanwalt mit Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht einholen, um Ansprüche gegen die Gesellschaft selbst, deren Komplementärin, Kommanditistin, den Geschäftsführer und auch ggf. den Berater, der die Anlage empfohlen und vertrieben hat, ob die Vorgaben des KAGB einzuhalten, prüfen zu lassen.

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