Butlers Insolvenz: Nachrangklausel von Genussrechten bei Insolvenzverwalter angefochten
Die Anleger in Genussrechte der Butlers GmbH & Co. KG haben nach Ansicht des Insolvenzverwalters Dr. Bornheimer von GÖRG Rechtsanwälte / Insolvenzverwalter GbR keine Ansprüche gegen die Gesellschaft mehr, da diese aufgrund der Nachrangabrede über die Vorschrift des § 225 Abs. 1 InsO als erlassen gelten.
Die Kanzlei AdvoAdvice aus Berlin hatte daher schon in einer Mitteilung vom 07.08.2017 angeregt, sich gegen die Nachrangklausel beim Insolvenzverwalter zur Wehr zu setzen.
Nunmehr wurde das erste Aufforderungsschreiben für eine hier vertretene Anlegerin in Genussrechte der Butlers an den Insolvenzverwalter versandt, mit der Aufforderung, die Forderung nicht als nachrangig zu betrachten, da die Nachrangklausel intransparent ist.
Sollte hierbei keine positve Rückantwort erfolgen, müsste wohl Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Klausel gegen den Insolvenzverwalter und danach ggf. Klage auf Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle oder auf Zahlung erhoben werden.