Corona Virus: Anträge für Quarantäne-Ersatz online
Arbeitsausfall bei Arbeitnehmern und Selbständigen aufgrund der Corona Pandemie. Keine Seltenheit in Zeiten der Krise. Wer vom Staat unter Quarantäne gestellt wurde, kann höchstwahrscheinlich nicht einfach weiter arbeiten, wenn nicht zufällig die gesamte Arbeit im Homeoffice erledigt werden kann.
Entschädigung und ihre Voraussetzungen
Entschädigt werden kann, wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes einem Tätigkeitsverbot (§§ 31 und 42 IfSG) oder einer Quarantäne (§ 30 IfSG) unterliegt bzw. unterworfen wurde. Dies ist in §§ 56 ff. IfSG geregelt.
Hierzu muss ein Antrag gestellt werden. Die Entschädigung erfolgt nicht automatisch.
Arbeitnehmer(innen)
Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber für die Dauer von längstens sechs Wochen die Entschädigung nach § 56 IfSG in voller Lohnhöhe auszuzahlen. Diese kann er sich in Berlin von der Senatverwaltung für Finanzen auf Antrag erstatten lassen, wenn ein Berliner Gesundheitamt ein Tätigkeitsverbot bzw. eine Quarantäne ausgesprochen hat.
Ab der 7. Woche müssen betroffene Arbeitnehmer in Berlin einen Antrag an die Senatsverwaltung für Finanzen stellen.
Einen entsprechenden Antrag hierfür findet Sie hier (zum externen Download).
Selbständige
Bei Selbständigen berechnet sich der Verdienstausfall pro Monat nach einem Zwölftel des Arbeitseinkommens nach § 15 des Viertes Buchs des Sozialgesetzbuches (SGB IV). Zum Nachweis kann hier der letzte Einkommenssteuerbescheid dienen. Zusätzlich können auch Aufwendungen für die private soziale Sicherung nach § 58 IfSG beantragt werden.
Einen entsprechenden Antrag für Selbständige finden Sie hier (zum externen Download).
Antrag nur per Email
Der Antrag soll nach den Angaben des Landes Berlin ausschließlich per Email an die Adresse entschaedigung@senfin.berlin.de übermittelt werden.
Sollten Sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen oder ggf. mit dem Bescheid oder eine Antwort der Behörde nicht zufrieden sein, wenden Sie sich gerne an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB. Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen gerne hilfreich und mit fairem Rechtsrat zur Verfügung.