Dero Bank AG - BaFin stellt Entschädigungsfall fest

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 14. März 2018 den Entschädigungsfall für die Dero Bank AG festgestellt. Zur Begründung führte die BaFin aus, dass das Institut nicht mehr in der Lage war, sämtliche Einlagen seiner Kunden zurückzuzahlen.

Bereits einen Tag zuvor hatte die BaFin am 13. Februar 2018 beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Dero Bank AG gestellt. Das Amtsgericht München hatte daraufhin am 14. März 2018 ein Insolvenzverfahren eröffnet und einen Insolvenzverwalter bestellt.

Wichtig für alle Sparer und Anleger der Dero Bank AG ist, dass die Einlagen der Kunden der Dero Bank AG im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt sind.

Dies ist das Fall, weil das Institut der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) angehörte.

Durch die nun von der BaFin getroffene Feststellung des Entschädigungsfalles ist nun die Voraussetzung gegeben, dass die Entschädigungseinrichtung der Banken (kurz EdB) die Ansprüche der Einleger prüft und bis zu einer Höhe von 100.000 Euro befriedigt - in besonderen Ausnahmefällen bis zu einer Höhe von 500.000 Euro.

Nach Auskunft der BaFin wird die EdB in Kürze von sich aus Kontakt zu den Gläubigern des Instituts aufnehmen und die Entschädigungsfälle prüfen.

Anleger, die Hilfe bei der Prüfung und Anmeldung ihrer Ansprüche benötigen, können sich an einen Rechtsanwalt mit Spezialisierung im Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Die Kanzlei AdvoAdvice aus Berlin kann betroffenen Kunden der Dero Bank AG bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen die EdB unterstützen und diese auch ggf. im noch ausstehenden Insolvenzverfahren anzumelden, sollte keine komplette Entschädigung der Anleger über den EdB erfolgen.

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