Deutsche Gesundheitskasse DeGeKa VVAG: Bafin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Versicherungsgeschäfts an
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz BaFin) meldet auf ihrer Internetseite unter www.bafin.de/dok/9994296, dass sie der Deutsche Gesundheitskasse DeGeKa VVAG aufgegeben ha, ihr Versicherungsgeschäft einzustellen und abzuwickeln.
Nach Angaben der BaFin hat die DeGeKa für den Betrieb des Versicherungsgeschäfts keine Erlaubnis. Die BaFin hat sie daher angewiesen, sämtliche Mitgliedsverträge mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.
Nach Angaben der BaFin ist die DeGeKa kein in Deutschland zugelassenes Versicherungsunternehmen im Sinne von § 5 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) und § 192 Versicherungsvertragsgesetz. Eine Mitgliedschaft in der DeGeKa entbindet die vermeintlich versicherte Person mit Wohnsitz in Deutschland nicht von der Pflicht, eine Krankheitskostenversicherung bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen abzuschließen, teilte die BaFin mit.
Nach Angaben des Magazins Spiegel Online handelt es sich bei der DeGeKa um eine Initiative von sog. Reichsbürgern.
Die sogenannten “Reichsbürger” erkennen die Bundesrepublik Deutschland als Staat nicht an und behaupten, dass das Deutsche Reich fortbestehe.
Auch in der Satzung der DeGeKa wird das Geschäftsgebiet mit ganz Deutschland in seinen Außengrenzen, “wie diese am 31. Juli 1914 bestanden”, ausgewiesen.
Die Rechtsanwälte raten daher: “Finger weg, von solchen Angeboten.”