Erfolge beim Versicherungsombudsmann - Rechtsschutzversicherer erteilt Deckungsschutz
Ein unerwarteter Schufa-Eintrag kann finanziell hoch riskant sein. Umso ärgerlicher ist er, wenn er rechtswidrig ist und sich auf eine vor Jahren erledigte Sache bezieht.
Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB hat seit Jahren mit solchen Angelegenheiten zu tun und erhält hier immer wieder Anfragen von Betroffenen. Viele fragen danach, ob ihre Rechtsschutzversicherung solche Fälle abdeckt.
Vorvertraglichkeit
In zwei von diesen Anfragen ergab sich ein Problem mit der Rechtschutzversicherung der betroffenen Mandanten. Dies waren zum einen die ARAG und zum anderen die IDEAL Versicherung.
Die ursprüngliche Rechnung fiel vor den Abschluss der Rechtschutzversicherung, der rechtswidrige Eintrag hingegen erfolgte danach.
Rechtschutzversicherungen argumentieren in solchen Fällen gerne, dass, weil der Eintrag auf einer Forderung vor dem Abschluss der Versicherung beruht, keine Deckungspflichten für sämtliche später darauf aufbauende Rechtsbrüche bestehen (sog. Vorvertraglichkeit). Somit war es voraussehbar, dass in beiden Fällen die Rechtschutzversicherung den Deckungsantrag ablehnte.
Die Schwäche in der Argumentation liegt auf der Hand. Ein rechtswidriger Negativeintrag ist eine Rechtsverletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht.
Es liegt also erst mit der Eintragung durch das eintragende Unternehmen bei einer Auskunftei eine Rechtsverletzung vor, nicht durch den Abschluss des ursprünglichen Vertrages. Die Tatsache, dass ein Vertrag vor Abschluss des Versicherungsvertrages abgeschlossen wurde, kann daher in dieser Fallkonstellation nicht zu Lasten des Versicherungsnehmers ausfallen.
Die Lösung: Das Verfahren beim Ombudsmann
Wenn eine Versicherung sich wie hier vehement weigert, ihren Pflichten aus dem Versicherungsvertrag nachzukommen, kann der Ombudsmann Abhilfe schaffen. Dieser hat eine Vermittlerrolle, kann aber auch für die Versicherung verbindliche Entscheidungen treffen.
Auch die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB schaltete in den zwei Fällen der Betroffenen nach einiger Korrespondenz mit der jeweiligen Versicherung den Ombudsmann ein.
Nachdem dieser sich mit der Versicherung in Verbindung gesetzt hatte, erteilte diese wenig später eine Deckungszusage für die Übernahme der entstehenden Kosten.
Fazit
Hier zeigt sich, dass es sich durchaus lohnen kann, bei Rechtschutzversicherungen auf sein Recht zu beharren und nicht davor zurückzuschrecken, auch einen Ombudsmann einzuschalten oder gegebenenfalls Klage auf Kostenübernahme und Erteilung einer Deckungszusage einzureichen, obgleich es oft unerfreulich ist, zu solchen Mitteln gegen den eigenen Versicherer greifen zu müssen.