EUBKZGW: Gläubigerversammlung stimmt Vergleich mit KPMG zu

Bericht von der Gläubigerversammlung in Sachen der EUBKZGW Europäisches Branchenkompetenzzentrum für das Gesundheitswesen EWIV vor dem Amtsgericht Berlin Charlottenburg vom 14.08.2018 - 12.00 Uhr:

Der Insolvenzverwalter Voigt Salus berichtete über den Stand der Verhandlungen mit dem ehemaligen Mitglied der EUBKZGW EWIV, der Firma KPMG. Betroffen hiervon sind die Anleger, die in dem Zeitraum beigetreten sind, in welchen die KPMG als Mitglied der EUBKZGW EWIV im Handelsregister eingetragen war. Diese Anleger können im Insolvenzverfahren mit einer beachtlichen Rückzahlung rechnen.

Anleger, die nach Ausscheiden der KPMG aus der EWIV beigetreten sind, dürften hier weniger Aussicht auf eine hohe Entschädigung im Insolvenzverfahren haben.

Es werden aber wohl noch weitere rechtliche Auseinandersetzungen seitens des Insolvenzverwalters geführt werden. Hiervon betroffen ist eine Gesellschaft ind der Schweiz. Ebenso betroffen ist auch ein Rechtsanwalt aus dem Raum Dresden.

In der Gläubigerversammlung stimmte Rechtsanwalt Dr. Tintemann aus der Kanzlei AdvoAdvice aus Berlin, für die Anleger, die von seiner Kanzlei vertreten wurden, dem Vorschlag des Insolvenzverwalters einen Vergleich mit der KPMG abzuschließen, zu. Auch zwei weitere Kollegen aus anderen Anlegerschutzkanzleien waren anwesend und stimmten hier dem Vorgehen für ihre Mandanten ebenfalls zu.

Der Insolvenzverwalter kann daher nunmehr die Vergleichsvereinbarung wirksam mit der KPMG abschließen.

Anleger, die ihre Forderungen im Insolvenzverfahren bisher nicht angemeldet haben oder eine rechtliche Vertretung benötigen, sollten sich an einen Anwalt mit Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um eine möglichst hohe Rückzahlung im Insolvenzverfahren generieren zu können.

Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin vertritt bereits einige Anleger der EUBKZGW im Insolvenzverfahren aber in Klageverfahren gegen Anlagevermittler / Berater.

Nächste Schritte

  1. Nehmen Sie gleich Kontakt auf, um kostenlos eine erste Einschätzung vom Anwalt zu bekommen
  2. Informieren Sie sich mehr zum Thema auf unseren Seiten.
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Weitere Artikel zum Thema