Fahrverbote in Frankfurt am Main - Widerruf bringt Möglichkeit Diesel loszuwerden
Am Mittwochabend verlangte das Verwaltungsgericht Wiesbaden nach Medienberichten ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge in der Main - Metropole Frankfurt. Ein Paukenschlag so kurz vor der bevorstehenden Landtagswahl, welcher nicht nur die schwarz-grüne Landesregierung hart trifft.
Diesel-Fahrer müssen nun wohl ab Anfang des Jahres 2019 mit umfassenden Fahrverboten in Frankfurt am Main rechnen. Der alte Diesel, wahrscheinlich bis Euro 5 Norm, hat ohne Nachrüstung dann wahrscheinlich kein Recht mehr, die Innenstadt zu befahren. Ausgedieselt, wie ein Rechtsanwaltskollege von AdvoAdvice aus Berlin bereits sei einiger Zeit auf seiner Internetseite propagiert.
Die Experten von AdvoAdvice raten daher betroffenen Autofahrern jetzt zu handeln und Schadensersatzansprüche gegen betroffene Autokonzerne oder die Möglichkeit eines Widerrufs von Autokrediten anwaltlich überprüfen zu lassen.
Dr. Sven Tintemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Gründer von AdvoAdvice kommentiert die Situation wie folgt: “Lange genug ist in der Politik und auch bei den Autokonzernen nichts für die Autofahrer, insbesondere diejenigen, die einen Diesel fahren, unternommen worden. Teure Nachrüstungen wird wohl weder der Staat noch die Autoindustrie übernehmen. Eine gesetzliche Verpflichtung der Autokonzerne zur Nachrüstung ist bereits rechtlich schwer vorstellbar und politisch kaum umsetzbar. Es ist daher jetzt an der Zeit, dass sich die Diesel-Kunden selbst um ihr Wohl kümmern und endlich handeln. Kunden, die ein Diesel-Fahrzeug für die private Nutzung über ein Darlehen finanziert haben, egal ob Neufahrzeug oder Gebrauchtfahrzeug, bietet sich die Möglichkeit, das Darlehen bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, welche oftmals gegeben ist, zu widerrufen und so den ungeliebten und bald nur noch eingeschränkt nutzbaren Diesel loszuwerden.”
Die Kanzlei AdvoAdvice bietet unter der Webseite kreditwiderrufen.de Informationen für Diesel-Fahren und andere Kfz-Kreditkunden an, damit diese prüfen lassen können, ob ein Widerruf des Auto-Darlehens möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.