Hanseatische Fußball Kontor GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Die Hanseatische Fußball Kontor GmbH (August-Bebel-Str. 3, 19055 Schwerin) steht kurz vor dem Aus. Das Amtsgericht Schwerin hat auf Antrag der Gläubiger ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 580 IN 325/16). Auch die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB vertritt Anlegerinteressen in dieser Angelegenheit, weshalb sich Rechtsanwalt Dr. Tintemann vertieft mit der Hanseatische Fußball Kontor GmbH auseinandergesetzt hat.

Was ist die Hanseatische Fußball Kontor GmbH und was ist ihr Ziel?

Im Prinzip handelt es sich bei der Fußball Kontor GmbH um eine große Investitionsgemeinschaft, welche von dem Rechtsanwalt Kai-Volker Langhinrichs (Schwerin) geführt wird. Dabei wurden nach eigenen Angaben ca. 24. Mio. Euro an Darlehen von über 2.500 Anlegern eingesammelt. Mit diesem Geld beteiligte sich die Gesellschaft hauptsächlich an Transferrechten von Fußballspielern, um bei einem Weiterverkauf an den hohen Transfererlösen beteiligt zu werden. Von diesen Erlösen sollten dann die genutzten Darlehen (solche mit einem qualifizierten Nachrang – also solche, bei denen der Anleger als Letzter in der Reihe der Gläubiger steht)  abbezahlt werden.

Aufgrund von firmeninternen Umstrukturierungen wurde zudem auch in verschiedene Vereine investiert. Dabei tritt vor allem die Beteiligung an der SK Austria Klagenfurt in den Vordergrund, welche im Moment jedoch mit lediglich sieben Spielern und der verweigerten Lizenz für den österreichischen Profifußball vor enormen Problemen steht.

Wie konnte man investieren und wie wurden die Spieler ausgewählt?

Das Produkt wurde über Anlagevermittler und Informationsveranstaltungen (unter anderem auch in Berlin Zehlendorf) unter die Bevölkerung gebracht. Dabei konnten die Anleger sog. qualifizierte Nachrangdarlehen zeichnen und sollten dafür einen festen jährlichen Zinssatz erhalten. Dabei wurden für 180 Tage – 6,28%; bei 360 Tagen – 7,96% und bei 720 Tagen – 8,74% Zinsen versprochen. Diese Zinsen wurden offenbar auch zunächst ausgezahlt.

Die Spieler wurden scheinbar über die Beratungsfirma Extra Time GmbH, welche eng mit dem ehemaligen Bundesligaprofi Hanno B. verbunden ist, vorgeschlagen. Anschließend sollte angeblich der ehemalige Nationalmannschaftsspieler und HSV-Legende Harald S. eine Empfehlung abgeben, ob in die Transferrechte dieses Spielers investiert werden sollte. So zumindest die Story, die die Gesellschaft auf ihrer Internetseite unter dem Bereich Vorgehensweise an die Anleger, also die Darlehensgeber verkaufte.

Was ist das Problem für die Anleger?

Bei qualifizierten Nachrangdarlehen stellt der Darlehensgeber die Anlagesumme der Gesellschaft zur Verfügung und verzichtet zeitgleich auf eine gute Position für den Fall, dass mit dem Darlehen etwas schief geht. Er tritt dabei „freiwillig“ hinter allen anderen Forderungsinhabern zurück und wird im Falle einer Insolvenz normalerweise als Letzter bedient.

Obwohl die Auszahlungen zunächst stattfanden, ging es in der Hanseatischen Fußball Kontor GmbH offenbar drunter und drüber. In einem Newsletter an die Anleger wird über das zerrüttete Verhältnis im Unternehmen berichtet, was mit dem Ausscheiden des ehemaligen Geschäftsführers Jörg Zeitz seinen Höhepunkt fand und in großen Umstrukturierungen endete. Genau mit diesen Umstrukturierungen wurden die betroffenen Darlehensgeber, die schon seit Monaten auf Rückzahlungen ihrer Darlehenssumme oder auch nur der versprochenen Zinsen warteten, hingehalten. Ab September 2016 sollte angeblich wieder Geld fließen. Dazu wird es nun wohl nicht mehr kommen, denn in der Zwischenzeit wurde wurde der Rechtsanwalt Stephan Münzel aus Hamburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Was Anleger jetzt wissen sollten!

Anleger und somit Darlehensgeber der Gesellschaft können ihre Forderung bei dem Insolvenzverwalter bisher noch nicht anmelden, da das Insolvenzverfahren bisher noch nicht eröffnet worden ist.

Es ist aber sowieso fraglich, ob der Insolvenzverwalter Anmeldungen von Darlehensgebern über deren Zinsen und deren Darlehenssumme überhaupt annehmen wird, da schließlich ein Nachrang vereinbart wurde. Dies führt zunächst dazu, dass der Anleger erst nach allen anderen Gläubigern zu befriedigen sein wird. Eine Insolvenzanmeldung kann daher ggf. erst sehr später oder gar nicht notwendig werden.

Dr. Sven Tintemann rät hier den betroffenen Anlegern zur Ruhe: „Wir werden uns mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, um zu klären, wie dieser mit der Nachrangklausel umgeht. Es kann sein, dass hier Klagen auf Feststellung geführt werden müssen, dass die Klausel unwirksam ist, z.B. weil diese den Anleger unangemessen benachteiligt oder nicht hinreichend deutlich war.“

Zudem müssen Anleger ihre Ansprüche gegen Berater und Hintermänner prüfen lassen. Bei einer Falschberatung über die Risiken der Anlage und die Nachrangklausel in dem Vertrag kann der Berater / die Beratungsgesellschaft haften. Zudem wird zu prüfen sein, ob es sich hier um ein Geschäft handelt, welches einer Erlaubnis nach § 32 KWG bedurft hätte. In diesem Fall würden dann der oder die Geschäftsführer der Gesellschaft auch persönlich haften. Auch das Betrieben eines betrügerischen Schneeballsystems ist möglich und muss ggf. von dem Insolvenzverwalter, der Polizei oder der Staatsanwaltschaft überprüft werden.

Aus diesem Grund sollten sich betroffene Darlehensgeber schnellstmöglich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um Ihre Forderungen noch bestmöglich geltend zu machen.

Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB sind in Sachen Anlegerschutz und als Experten für Massenschäden bekannt und vertreten die Rechte von Geschädigten in Sachen Hanseatisches Fußball Kontor. Betroffene sollten einen Fragebogen für geschädigte Anleger ausfüllen und diesen zur Erstprüfung bei info@advoadvice.de einreichen. Rufen sie gerne unverbindlich unter 030 – 921 000 40 an.

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