Ich bin Bank: handelt ohne Bankerlaubnis

Manche gute Idee wird bereits im Keim erstickt und kommt nie zur Durchführung. So meldete die BaFin auf ihrer Webseite unter www.bafin.de/dok/10947200, dass sie für die Firma “Ich bin Bank (in Gründung) , Ostrava, Tschechische Republik, die Einstellung und Abwicklung des Einlagen- sowie des Kreditgeschäfts angeordnet habe.

Ich bin Bank (in Gründung) ohne Bankerlaubnis

Nach ihren Angaben im Internet hat die BaFin Herrn Bernd Schmid mit Bescheid vom 24. Mai 2018 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft  sowie das Kreditgeschäft umgehend einzustellen und abzuwickeln.

Nach Auffassung der BaFin warb Schmid im Internet für seine angeblich in Ostrava ansässige „Ich bin Bank (in Gründung)“, mit der er auf der Grundlage sogenannter Anleihe-Zertifikate unbedingt rückzahlbare Anlegergelder annahm und für Finanzierungen warb. Nach Einschätzung der BaFin betrieb er hierdurch das Einlagen- und das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er wurde daher durch die BaFin dazu verpflichtet, die Anlegergelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.

Die Verfügung der BaFin ist als Verwaltungsakt von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch nach ihren Angaben im Internet noch nicht bestandskräftig.

Tipps für betroffene Anleger und Investoren 

Die Domain www.ich-bin-bank.de ist nicht mehr erreichbar und wurde gesperrt. 

Fraglich ist, ob eine in Gründung befindliche tschechische Gesellschaft, die ohne Bankerlaubnis gehandelt hat, Gelder an Kunden und Anleger zurückzahlen wird. 

Daher sollten sich betroffene Anleger und Kunden an einen Experten im Bank- und Kapitalmarktrecht werden, um ihre in Tschechien angelegten Gelder direkt oder im Wege des Schadensersatzes gegen die im Hintergrund handelnden Personen oder gegen Berater und Vermittler zurückzuverlangen. Es steht zumindest ein Verlust ggf. auch ein Totalverlust der Anlage zu befürchten. 

AdvoAdvice ist auf Anlegerschäden, die durch das Betreiben von Bankgeschäften entstanden sind, spezialisiert und steht mit seinen Experten mit Rat und Tat zur Verfügung. Eine erste Einschätzung kann kostenfrei durchgeführt werden, ebenso wie eine Anfrage an die Rechtsschutzversicherung des betroffenen Kunden / Anlegers.

Nächste Schritte

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