Johann Mieth - BaFin ordnet Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Nach Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( kurz BaFin) auf deren Webseite unter www.bafin.de hat diese Herrn Johann Mieth, Neubiberg, mit Bescheid vom 16. Februar 2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft unverzüglich abzuwickeln.

Nach Angaben der BaFin nahm Mieth auf der Grundlage mündlicher Absprachen unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an. Hierdurch betreibt er nach Ansicht der BaFin das Einlagengeschäft ohne die hierzu erforderliche Erlaubnis der Behörde nach dem Kreditwesengesetz (kurz KWG). Die BaFin verpflichtete Mieth daher nach eigenen Angaben durch Verfügung vom 16.02.2018, die Gelder per Überweisung auf Konten der Geldgeber unverzüglich und vollständig an seine Kunden bzw. Geldgeber zurückzuzahlen.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch nach deren Angaben bisher noch nicht bestandskräftig geworden.

Anleger / Investoren, die Herrn Mieth Gelder zur Verfügung gestellt und diese nach dem 16.02.2018 nicht zurückerhalten haben, sollten sich an einen Experten im Bank- und Kapitalmarktrecht werden, um Schadensersatzansprüche und die Möglichkeit einer Zivilklage gegen Mieth prüfen zu lassen.

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