Josef Müller: BaFin ordnet Einstellung der Finanzportfolioverwaltung an

Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitteilt, wurde Herrn Josef Müller, Karlsruhe, mit Bescheid vom 15.08.2017 aufgegeben, die ohne Erlaubnis erbrachte Finanzportfolioverwaltung unverzüglich einzustellen.

Nach Ansicht und Mitteilung der BaFin verfügt Müller über Handlungs- und Vertretungsvollmacht mit Entscheidungsspielraum für die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen. Dadurch, dass er die Verwaltung nicht nur für enge Familienangehörige durchführe, erbringe er die Finanzportfolioverwaltung, so der Vorwurf der BaFin.

Nach Angaben der BaFin auf deren Webseite unter www.bafin.de/dok/9973530 ist der Bescheid noch nicht bestandskräftig.

Betroffene, für die Herr Müller die Finanzportfolioverwaltung erbracht hat, ohne dass hierzu eine Erlaubnis der BaFin vorlag, können sich nun zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen an einen Experten für das Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

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