Wie kann man die Private Krankenversicherung (PKV) verlassen?

Der Volksmund besagt, dass man seine Private Krankenversicherung als Selbständiger oder als Angestellter nur sehr schlecht verlassen und daher wahrscheinlich nicht zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln kann. 

Es wird gerne behauptet, dass eine Rückkehr aus der privaten in die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) ist nur in bestimmten Fällen möglich sei. Zudem müssten Angestellte ihr Bruttoeinkommen dafür unter die Jahres­arbeits­entgelt­grenze von 64.350 Euro (Stand 2021 und 2022) senken. Selbstständige müssten im Hauptjob in ein Angestelltenverhältnis wechseln. Wer älter als 55 Jahre sei, habe kaum noch eine Chance, zu wechseln. Eventuell bestehe die Möglichkeit, über den Ehepartner in die Fa­mi­lien­ver­si­che­rung zu kommen.

Wir räumen mit den Vorurteilen auf. 

Wechsel ist möglich

Ein Wechsel von der Privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung ist möglich. 

Sie müssen hierzu allerdings außerhalb der Box des Systems der Krankenversicherung in Deutschland denken. Das System möchte ihnen hier gerne vorgaukeln, dass man es nicht verlassen kann, dies ist aber faktisch falsch. 

Alter spielt keine Rolle

Das Alter der betroffenen Person spielt hierbei keine Rolle. So gelang es erst kürzlich, einen 65 Jahre alten Architekten, der kurz vor der Rente stand und mehr als 20 Jahre lang in die PKV eingezahlt hatte, wieder in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (FKV) zu holen. 

Der betroffene hatte zuvor über 700,00 Euro monatlich an die PKV gezahlt bei einer jährlichen Selbstbeteiligung von 1.500 Euro. Bei einer in Aussicht gestellten Rente von 1.300 Euro ein Unding für die Zukunft als Rentner. 

Nach dem gelungenen Wechsel in die FKV zahlt der Architekt nunmehr lediglich ca. 250,00 Euro monatlich. Eine Ersparnis von fast 7.000 Euro pro Jahr. 

Selbständigkeit muss nicht aufgegeben werden

Für den Wechsel muss auch nicht die eigene Selbständigkeit oder die ausgeübte freiberufliche Tätigkeit wie im Fall des Architekten aufgegeben werden. 

Vielmehr ist eine Firmenneugründung im Ausland nötig. Ein Wechsel des Wohnortes ins Ausland oder gar ein Umzug sind hingegen nicht erforderlich. 

Übergangszeit mit Versicherungskarte eines deutschen Krankenversicherers

Nach der Kündigung der PKV ist man nicht schutzlos und ohne Versicherung, sondern erhält eine in Deutschland gültige Krankenversicherungskarte, mit der man ohne Probleme zum Arzt gehen und sich dort behandeln lassen kann. Es ist für niemanden zu erkennen, dass man sich gerade im Versicherungswechsel befindet. Man muss nur seinem Arzt mitteilen, dass man jetzt nicht mehr Privatpatient ist. Das lästige Bezahlen und Einreichen von Rechnungen entfällt komplett.

Beratung durch Rechtsanwälte und Netzwerkpartner

Betroffene, die sich für einen Ausstieg aus der Privaten Krankenversicherung interessieren können sich bei Interesse gerne an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB, Ansprechpartner Dr. Sven Tintemann, wenden. 

Diesen erreichen Sie unter 030 921 000 40 oder info@advoadvice.de. Wir bieten Ihnen zu Ihrer persönlichen Versicherungssituation eine kostenfrei Ersteinschätzung an und sind aufgrund unserer Berufungsordnung zu absoluter Diskretion verpflichtet. 

Wir arbeiten bei der Umsetzung Ihres Vorhabens mit erfahrenen Beratern im In- und Ausland zusammen, um Sie innerhalb von 13-15 Monaten in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzuholen. 

 

 

 

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