Klage gegen Butlers vor LG Köln eingereicht

Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB hat für eine Anlegerin aus München Klage gegen die Butlers GmbH & Co. KG aus Köln vor dem Landgericht Köln eingereicht.

Genussscheine selbständig erworben

Die Klägerin hatte bei der Butlers noch vor deren Insolvenzantragsverfahren Genussrechte im Wert von 60.000 Euro erworben. In den Genussrechtsbedingungen war u.a. auch ein sog. Rangrücktritt enthalten.

Die Forderungen aus den Genussrechten sollen durch die Insolvenz und die im Vertrag enthaltene Nachrangklausel weggefallen sein und somit nicht mehr an die Anlegerin zur Rückzahlung gelangen können. Das ist zumindest die Rechtsansicht des Insolvenzverwalters und auch der Rechtsanwälte, die die Butlers GmbH & Co. KG bisher außergerichtlich vertreten haben.

Zwei rechtliche Ansatzpunkte als Ausweg aus der Misere für die betroffene Anlegerin

Diese Rechtsansicht soll nun auf der Grundlage von zwei unterschiedlichen Ansatzpunkten gerichtlich einer Klärung zugeführt werden, da die betroffene Anlegerin sonst leer ausgehen und sich ein Schaden von mindestens 53.500 Euro realisieren würde.

Zum einen wurde mit der Klageschrift geltend gemacht, dass die in den Genussrechtsbedingungen enthaltene Nachrangklausel unwirksam war. Dies führt aus Sicht der Klägerin dazu, dass die Klausel nicht zu einem Wegfall der Forderung im Insolvenzverfahren führen konnte.

Zudem könnte dann, wenn die Klausel unwirksam sein sollte, auch ein Betreiben eines erlaubnispflichtigen Einlagengeschäfts ohne Erlaubnis der BaFin nach dem Kreditwesengesetz (KWG) vorgelegen haben.

Dr. Sven Tintemann, Rechtsanwalt und Partner bei AdvoAdvice aus Berlin, der die Klage hier eingereicht hat, kommentiert: “Die Anlegerin hat hier nach Ansicht des Insolvenzverwalters und der Butlers schlicht Pech und würde somit alles eingezahlte Geld verlieren. Ziel der Klage ist es, diese Rechtsansicht in Zweifel zu ziehen und hier zu einer Entscheidung zu kommen, mit der die Anlegerin ihr Geld zurück erhält.”

AdvoAdvice wird über den Prozessverlauf weiter berichten. Weitere betroffene Anleger, die Gelder in Genussrechte von Butlers investiert haben, sollten sich daher regelmäßig informiert halten oder eine Anfrage für eine anwaltliche Erstberatung unter info@advoadvice.de stellen.

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