Klage gegen Rechtsschutz Union vor Amtsgericht Kelheim

Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin hat eine Klage vor dem Amtsgericht Kelheim zum Az. 3 C 290/18 gegen die Rechtsschutz Union Schaden GmbH eingereicht.

Zum Hintergrund:

Der von AdvoAdvice vertretene Kläger hatte in einem Gerichtsprozess einen Vergleich abgeschlossen. Die Kostenübernahme für den Vergleichsabschluss lehtne die beklagte Versicherungsgesellschaft mit der Begründung ab, dass der Vergleichsabschluss mutwilllig erfolgt sei.

Nach der Definition der Rechtsschutz Union liegt Mutwilligkeit vor, wenn sich das Verhalten des Versicherungsnehmers nicht mehr mit dem einer vernünftigen, unversicherten Person, bei der finanzielle Überlegungen keine Rolle spielen in Einklang bringen lässt.

Der Kläger wandte hier ein, dass der Versicherung der Einwand der Mutwilligkeit nach bereits erfolgter Erteilung einer Deckungszusage für das Klageverfahren nicht mehr zustehen würde.

Zum Prozess:

Da die Rechtsschutz Union dies nicht gelten ließ und lediglich auf die Möglichkeit eines Stichentscheides nach ihren ARB hinwies, erhob der Kläger nunmehr Klage gegen seinen eigene Rechtsschutzversicherung auf Übernahme der ihm durch den Vergleich entstandenen Kosten.

Es bleibt hier abzuwarten, wie sich die Rechtsschutz Union inhaltlich vor dem Amtsgericht Kelheim positionieren und wir das Gericht die Angelegenheit entscheiden wird.

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