Kommt Abwrack-Prämie für ältere Diesel?

Nach Berichten des Inforadio könnte jetzt eine Art Abwrackprämie mit der Autoindustrie verhandelt werden. Dies strebe angeblich Bundesverkehrsminister Scheuer an. So sollen Fahrverbote in den Innenstädten umgangen werden.

Mindestens 1,3 Millionen Diesel-Fahrzeugen drohen Fahrverbote

Nachrüstungen mit Hardware machen nach Angaben von Scheuer nur dort Sinn, wo das technisch und wirtschaftlich möglich sei, z.B. bei Bussen und kommunalen Fahrzeugen.

Nach Angaben des Verkehrministerium könnten mindestens 1,3 Millionen ältere Diesel PKW von möglichen Fahrverboten in Innenstäden betroffen sein.

“Wie genau eine Abwrackprämie aussehen kann und ob diese über die Rücknahme von Altfahrzeugen durch die Automobil-Industrie zu einem attraktiveren Preis oder durch Förderung dieser Maßnahme mit Steuergeldern gesehen soll, ist bisher völlig offen. Geld in die Hand nehmen will aber scheinbar niemand so richtig, um hier den betroffenen Diesel-Kunden zu helfen”, kommentiert Dr. Sven Tintemann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei AdvoAdvice in Berlin die neuen Ideen.

Klage oder Widerruf als Ausweg aus der Misere?

Vielen Kunden wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als die Diesel-Hersteller zu verklagen, wenn eine Problematik mit der Diesel-Software bei eigenen Fahrzeug vorliegt. Kunden, die diesen Weg nicht gehen können, gehen zum Großteil wahrscheinlich leer aus.

Eine wichtige Ausnahme gibt es für Autokäufer, die ihr Fahrzeug finanziert haben. Diese können bei häufig in der Widerrufsbelehrung aufgetretenen Fehlern die Verträge mit der finanzierenden Bank widerrufen und so das ungeliebt gewordene Altfahrzeug an die Bank zurückgeben und zudem höchstwahrscheinlich eine ordentliche Summe an Zinsen sparen.

Die Experten von AdvoAdvice prüfen bei betroffenen Autokäufern, welche ihre Darlehen als Verbraucher unterzeichnet haben, gerne die Widerrufsmöglichkeit und erteilen fairen Rechtsrat. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei per Telefon oder Email unter 030 921 000 40 oder info@advoadvice.de.

 

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