Martin Oswald / CanTerra Investments Holding LLC: Einstellung des Investmentgeschäfts durch BaFin angeordnet
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz BaFin) veröffentlicht regelmäßig Informationen auf ihrer Webseite www.bafin.de über Untersagungsverfügungen und Abwicklungsverfügungen, welche sie gegenüber Unternehmen getroffen hat, die nach ihrer Rechtsauffassung erlaubnispflichtige Geschäfte ohne die hierzu erforderliche Erlaubnis der BaFin betreiben.
Diese Mitteilungen werden oftmals aktualisiert und von der BaFin angepasst. Die hier veröffentlichen Mitteilungen entsprechen dem Stand der Veröffentlichung in unserem Blog und werden nicht zwingend an den neuesten Stand der BaFin-Mitteilungen angepasst. Es macht daher Sinn, die Mitteilungen der BaFin auf deren Webseite noch einmal zu überprüfen.
Konkret veröffentlichte die BaFin am 02.11.2017 unter dem Link: www.bafin.de/dok/10159984 eine Mitteilung über die Einstellung des Investmentgeschäfts der Firma CanTerra Investments Holding LLC sowie von Martin Oswald.
Hierin wurde mitgeteilt, dass die BaFin Herrn Martin Oswald, Kaufbeuren, mit Bescheid vom 25.09.2017 aufgegeben hat, das ohne Erlebnis betriebene Investmentgeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
Nach Mitteilung der BaFin sammelte Oswald unter der Firma CanTerra Investments Holding LLC, Kanada, Kapital von Anlegern ein und versprach, das Kapital gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen der Anleger zu investieren.
Dies sieht die BaFin als Betreiben des Investmentgeschäfts ohne Erlaubnis an. Der Bescheid der BaFin mit Abwicklungsanordnung und Einstellungsverfügung ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, nach Angaben der BaFin aber noch nicht bestandskräftig, weshalb davon auszugehen ist, dass hiergegen Rechtsmittel seitens des Betroffenen eingelegt worden sind.
Anleger, die Gelder bei Herrn Oswald oder der CanTerra Investments Holding LLC investiert haben, sollten sich höchstvorsorglich an einen Rechtsanwalt wenden, der eine Spezialisierung auf das Bank- und Kapitalmarktrecht hat und am besten Fachanwalt in diesem Rechtsgebiet ist.
Dr. Sven Tintemann ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat bereits mehrere tausend Anleger bei Schäden vertreten, die nach Abwicklungsverfügungen der BaFin bekannt geworden sind. Dr. Tintemann hat im Bereich des Bankaufsichtsrechts promoviert und gilt als Experte für Anlegerrechte und Verbraucherschutz.