MoneyVita GmbH & Co. KG stellt Zahlungen ein und droht mit Insolvenz
Die MoneyVita GmbH & Co. KG hat unter dem Datum vom 27.03.2017 ein Rundschreiben an ihre Anleger mit einer wenig erfreulichen Nachricht versandt: Auszahlungsstopp, schlechte wirtschaftliche Situation und drohende Insolvenz.
Für die Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB kam diese Mitteilung allerdings nicht ganz überraschend. So berichtete Rechtsanwalt Dr. Tintemann bereits im Juni 2016 über die Abwicklungsverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegenüber der IFMC- Group GmbH und den in diesem Zuge vermittelten Verträgen mit der MoneyVita GmbH & Co. KG.
Die personellen Verflechtungen ließen kommende Schwierigkeiten bereits erahnen. Zwischenzeitlich ist die DEGVA GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin ausgeschieden und die Centurion Investment GmbH hierfür eingetreten. Zwar ein anderes Unternehmen, jedoch erneut der gleiche Geschäftsführer.
Nun treten die Befürchtungen ein, denn die Gesellschaft informiert darüber, „dass wir die monatlichen und jährlichen Auszahlungen, sowie Auszahlungen bei Vertragsabläufen nicht mehr leisten können.“Warum die Gesellschaft allerdings in diese nach eigenen Worten „schlechte Situation“geraten ist, wird dem Anleger mit keinem Wort erläutert. Dies verstärkt auf ein Neues die erheblichen Zweifel an der Geschäftsführung.
Jetzt appelliert das Unternehmen an die Mithilfe seiner Anleger und fordert zum Verzicht auf. Dabei könnte insbesondere ein fettgedruckter Satz von dem einen oder anderen Anleger durchaus als Drohung empfunden werden: „Sollten Sie oder andere Kunden mit dem Vorgehen nicht einverstanden sein, sind wir gezwungen, Insolvenz anzumelden.“
Nur mit welchem Vorgehen genau, sollen die Anleger einverstanden sein? Sie werden in dem Schreiben auf § 15.2 der Zeichnungsbedingungen hingewiesen, wonach Zahlungen auf die Forderung der Zeichner nicht erfolgen dürfen, wenn die Zahlung einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei der MoneyVita GmbH & Co. KG herbeiführen würde. Dem Anleger wird also bereits damit verdeutlicht, dass er ohnehin keine andere Wahl habe, als den Auszahlungsstopp hinzunehmen. Und weiter heißt es: „ Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen die wirtschaftlich schwere Situation zu meistern.“ Doch woher diese angeblich wirtschaftlichen Schwierigkeiten kommen und wie genau die Lösung aussehen soll, wird den Anlegern nicht mitgeteilt. Woher sollen diese also das Vertrauen schöpfen, dass der geforderte Verzicht auch wieder zu dem „normalen“ Vertragsmodusführen wird?
Das Vertrauen der Anleger, dass die Sanierung des Unternehmens ernsthaft betrieben wird, soll wohl der Verweis auf die Beauftragung einer „Spezial- Kanzlei für Kapitalmarktrecht“ schaffen, welche bei Fragen durch die Anleger kontaktiert werden kann. Die Rückfrage einer Rechtsanwaltskollegin bei der Kanzlei Mattil in München führte zu der Erkenntnis, dass die Kanzlei vorliegend nicht die Anleger, sondern die Interessen der MoneyVita GmbH & Co. KG vertritt. Anleger dürfen von dort aus also keine Hilfe zu den sich nun für sie stellenden Rechtsfragen erwarten. Nach Auskunft der Kanzlei Mattil und des dort tätigen im Rundschreiben angegebenen Kollegen ist ein Insolvenzantrag nach seiner Kenntnis noch nicht gestellt. Es seien aber wenig wenig liquide Mittel vorhanden.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB wird die Entwicklung des Unternehmens weiter aufmerksam verfolgen. Sollte eine Insolvenz nicht abgewendet werden, so kommen als weitere Anspruchsgegner nicht nur der verantwortliche Geschäftsführer, sondern auch Berater und gegebenenfalls Treuhänder in Betracht. Die Experten der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB bieten unter 030-921 000 40 den Betroffenen eine kostenlose Erstberatung an.