Negativeintrag der American Express durch die SCHUFA gelöscht
Ende Juli 2018 wandte sich ein 34-jähriger Mann aus Braunschweig an die Advoadvice Rechtsanwälte. Dieser musste feststellen, dass er unter einem negativen SCHUFA-Eintrag der American Express Services Europe Ltd. (fortan: American Express) litt.
Sachverhalt
Der Betroffene unterhielt bei der American Express ein Kreditkartenkonto. Dabei kam es im Laufe des Jahres 2018 zu Zahlungsschwierigkeiten. Am 28.05.2018 lancierte die American Express daraufhin einen negativen SCHUFA-Eintrag. Erst als dieser vorgenommen wurde und sich die NCO Inkasso GmbH bei dem Betroffenen meldete, erhielt er nach eigenen Angaben von der offenen Forderung Kenntnis.
Da der Betroffene wirtschaftlich leistungsfähig war, nahm er umgehend einen Ausgleich der Gesamtforderung vor. Dies geschah knapp drei Wochen nach der Einmeldung.
Wie kam es zur Löschung?
Die Kanzlei Advoadvice Rechtsanwälte aus Berlin kontaktierten über den SCHUFA-Experten Dr. Sven Tintemann die American Express und forderte diese zum Widerruf der Eintragung auf. Dabei wurde der American Express mitgeteilt, dass der Betroffene keine Mahnschreiben erhalten und deshalb auch keine Kenntnis der Zahlungsverzögerung hatte. Die American Express lehnte einen Widerruf der Eintragung unter Verweis auf ebensolche Mahnschreiben ab.
Gleichzeitig wurde auch die SCHUFA Holding AG kontaktiert. Dieser wurde der Sachverhalt ebenso geschildert wie der American Express. Die Antwort der SCHUFA ließ zwar ein wenig länger auf sich warten, war jedoch erfreulicher für den 34-Jährigen. Die SCHUFA teilte mit, dass der Negativeintrag über die Forderung gelöscht wurde. Eine nähere Begründung fand sich in dem Antwortschreiben der Schufa nicht. Dies ist aber auch unerheblich, da das Hauptproblem des Betroffenen nunmehr durch AdvoAvice schnell und ohne teures Gerichtsverfahen gelöst wurde.
Fazit
Es hilft oftmals, sich nicht nur an die einmeldende Stelle, sondern auch an die SCHUFA selbst zu wenden. Insbesondere unter der DSGVO muss auch die SCHUFA nunmehr ihren Datenbestand selbständig überprüfen und auf veränderte Umstände reagieren.
Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.
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