Noon Finance Gmbh insolvent. Anlegergelder futsch?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz BaFin) teilt im Internet mit, dass die Firma Noon Finance GmbH Insolvenz angemeldet hat. Dies wurde über die Seiten der BaFin unter https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Anlage/180924_anlage_meldung_noon_finance_gmbh.html?nn=9021442 veröffentlicht.
Döner Geschäfte in den USA
Die Gesellschaft, die ursprünglich unter dem Namen VertsKebap Finance GmbH im Internet Geld eingesammelt hatte, um in den USA groß ins Geschäft einzusteigen, meldete nach Information der BaFin am 10. August 2018 Insolvenz an. Grund hierfür soll die kurz zuvor am 07. August eingetretene Insolvenz (Chapter 11) der Schwestergesellschaft Noon Mediterranean, Inc. (vormals firmierend unter Verts Mediterranean Grill, Inc.) in den USA sein. Dieser sei es in den letzten Monaten weder gelungen ausreichende Umsätze zu erwirtschaften noch neues Eigen- bzw. Fremdkapital in ausreichender Höhe aufzunehmen, um ihre Aufwendungen aus dem operativen Geschäftsbetrieb zu decken.
Durch die eingetretene Insolvenz der Noon Mediterranean, Inc. erhalte die Noon FinanceGmbH keine Zahlungen mehr von der US-amerikanischen Schwestergesellschaft, auch wenn diese saniert werde. Dies habe zur Folge, dass die Rückzahlungen auf die von der Noon Finance GmbH gewährten Nachrangdarlehen nicht mehr geleistet werden können, so die BaFin in ihrer Mitteilung. Da es keine Insolvenzmasse gebe, fielen alle Darlehen der Noon FinanceGmbH vollumfänglich aus. Dieses gilt sowohl für die Darlehensgeber der Nachrangdarlehen Typ A als auch für die Darlehensgeber der Nachrangdarlehen Typ B.
Warnsignale waren schon länger bekannt
Die Noon Mediterranean, Inc. hatte ihre Zinszahlungen und Rückzahlungen gegenüber der Noon Finance GmbH bereits Anfang Dezember 2017 bis auf weiteres ausgesetzt. Daraufhin hat die Noon FinanceGmbH ihrerseits Anfang Dezember 2017 ihre Zinszahlungen und Rückzahlungen gegenüber den Darlehensgebern der Nachrangdarlehen Typ A sowie den Darlehensgebern der Nachrangdarlehen Typ B ebenfalls bis auf weiteres ausgesetzt und das öffentliche Angebot für die Nachrangdarlehen Typ A und die Nachrangdarlehen Typ B vorzeitig am 5.12.2017 beendet.
Anleger sollten nun ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden lassen sowie prüfen, ob es einen Anspruch gegen den seinerzeit tätigen Berater / Finanzvermittler oder die Geschäftsführer der Firmengruppe gibt. Bei Nachrangdarlehen ist es immer wieder umstritten, ob diese evtl. ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft darstellen welches der Erlaubnis der BaFin unterliegen würde.
AdvoAdvice vertritt bei Fragen von Anlegern zum Schadensersatz und zu nachrangigen Darlehensverträgen seit Jahren Anlegerinteressen und macht Forderungen im Insolvenzverfahren, außergerichtlich sowie auch vor den Gerichten geltend. Betroffene Anleger können sich daher telefonisch unter 030 921 000 40 oder per Email unter info@advoadvice.de melden.