Questra Holdings Inc. stellte keinen Antrag auf Banklizenz bei BaFin
Nach einer Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Firma Questra Holdings Inc. behauptet, bei der BaFin eine Erlaubnis für das Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland nach § 32 Abs. 1 KWG beantragt zu haben.
Die BaFin weist in ihrer Mitteilung vom 27.07.2017 darauf hin, dass ein entsprechender Antrag dort zum Stand der Mitteilung jedoch nicht vorliegt.
Dr. Sven Tintemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei AdvoAdvice in Berlin warnt somit: “Ein Unternehmen, welches angibt, eine Lizenz beantragt zu haben, um Finanzdienstleistungen zu erbringen, dies aber gar nicht hat, ist aus unserer Sicht kein verlässlicher Vertragspartner. Insbesondere dann nicht, wenn es um das Entgegennehmen oder Verwalten bzw. Anlegen von Anlegergeldern geht. Also lieber Finger weg und die Angebote der Firma erst einmal durch einen Fachanwalt oder sogar die BaFin vor Unterzeichnung prüfen lassen.