Sachwert-Schmiede GmbH aufgelöst!
Sachwert-Schmiede GmbH vom Amtsgericht Mannheim mit Beschluss vom 30.12.2015 aufgelöst
Nachdem die Sachwert-Schmiede GmbH mit Sitz in der Kirchblütenstraße 19, 68542 Heddesheim von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Bescheid vom 21.09.2015 zur Rückabwicklung ihrer unerlaubt betriebenen Geschäfte aufgefordert wurde, folgt nun der nächste Schritt.
Das Geschäftsmodell der Sachwert-Schmiede GmbH
Das von der Sachwert-Schmiede betriebene Geschäftsmodell ist auf den Abschluss von Darlehensverträgen mit Dritten gerichtet. Dabei handelt es sich um erlaubnispflichtige Einlagengeschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG), die nach §32 KWG der Erlaubnis der BaFin bedürfen. Eine solche wurde zu keinem Zeitpunkt erteilt.
Dies hatte zur Folge, dass die Sachwert-Schmiede GmbH von der BaFin die Verpflichtung auferlegt wurde, die geschlossenen Darlehensverträge sofort rückabzuwickeln und die angenommenen Gelder unverzüglich in vollem Umfang an die Darlehensgeber zurückzuzahlen.
Was bedeutet die Auflösung einer Gesellschaft für die Anleger?
Durch den Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 30.12.2015 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sachwert-Schmiede GmbH eröffnet. Gem. § 60 I GmbHG wird durch eine solche Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aufgelöst.
Im Falle einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die Auflösung der Gesellschaft von Amts wegen im Handelsregister eingetragen (§65 I GmbHG).
Die Auflösung einer Gesellschaft bedeutet für die Darlehensgeber jedoch nicht, dass die Existenz der Gesellschaft vollständig beendet wird. Ihre Rechts- und Parteifähigkeit verliert eine GmbH erst mit Vollbeendigung. Das bedeutet für die Darlehensgeber im Fall der Sachwert-Schmiede GmbH, dass ihnen trotz Auflösung noch eine im Prozess parteifähige Partei gegenübersteht.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 05.11.2015 wurde Herr Rechtsanwalt Thomas Rittmeister als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Forderungsanmeldungen im Sinne von §38 InsO waren bis zum 10.02.2016 schriftlich anzumelden. Der Homepage des Insolvenzverwalters ist zu entnehmen, dass am 23.03.2016 vor dem AG Mannheim bereits ein Prüfungstermin anberaumt war. Es ist von Masseunzulänglichkeit auszugehen.
Eine wichtige Information für die Darlehensnehmer ist darüber hinaus, dass Schadensersatzansprüche gegen etwaige Vermittler oder die bei einem Verstoß gegen §§ 54,32 KWG persönlich haftende Unternehmensverantwortliche unabhängig vom Insolvenzverfahren des Unternehmens bestehen können. Als Geschäftsführer tätig waren die Herrschaften Dieter Vetter (zwischenzeitlich abbestellt), Gerhard Heck und Eckard Kirsch (zwischenzeitlich abbestellt). Bezüglicher ihrer Inanspruchnahme wird den Darlehensgebern zur Überprüfung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten geraten.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB haben bereits zahlreiche Mandanten in ähnlichen Fällen gegen Gesellschaften, welche der Rückzahlungsaufforderung der BaFin nicht nachgekommen sind, erfolgreich vertreten. Für Informationen und Rückfragen stehen wir Ihnen unter info@advoadvice.de oder telefonisch unter 030 – 921 000 40 gerne zur Verfügung.