Schufa löscht Eintrag der Intrum Deutschland GmbH nach Urteil des LG Dresden

Erfolg für die Kanzlei AdvoAdvice. Nach einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Dresden, konnte ein titulierter Schufa-Eintrag erfolgreich gelöscht und dem Betroffenen somit die Finanzierung für einen Immobilienerwerb gerettet werden.  

Was ist passiert?

Die Intrum Deutschland GmbH hat am 15.02.2022 einen negativen Schufa-Eintrag bei einem Geschäftsmann aus Dresden über einen offenen Forderungsbetrag in Höhe von knapp 3.000 Euro vorgenommen. In diesem machte die Intrum eine Forderung aus dem Jahr 2005 gegen den Betroffenen geltend. Inhaltlich ging es um eine angebliche Forderung der Europcar Autovermietung GmbH, welche am 10.01.2005 tituliert wurde.

Diese Forderung sollte mittlerweile auf die EMobG Services Germany GmbH übergegangen sein, was dem Betroffenen jedoch nicht bekannt war. Auf welchen Forderungsinhaber der Titel lautete, fand der Betroffene jedoch erst durch Nachfrage bei der Intrum Deutschland GmbH heraus. Es handelte sich demnach um einen Vollstreckungsbescheid vom 10.01.2005 zu Gunsten der Europcar Autovermietung GmbH über einen Betrag in Höhe von 1.456 Euro.

Dem Betroffenen war jedoch nicht bekannt, weshalb aus dem Vollstreckungsbescheid seither nicht gegen ihn vorgegangen wurde, wieso dieser nun der EMobG Services zustehen soll und ob die Intrum einen Inkassoauftrag nebst Vollmacht innehat.

Ebenfalls war dem Betroffenen nicht bekannt, wie sich die Höhe der Forderung zusammensetzt, da die titulierte Forderung von ehemals 1.500 Euro jetzt mit 3.000 Euro eingetragen wurde. Sonstige Mahn- oder Inkassoschreiben waren dem Dresdner ebenfalls  unbekannt und demnach auch nicht zugegangen, ebenso wenig wie eine Fälligstellung einer Forderung in Höhe von 3.000 Euro.

Probleme bei der Finanzierung

Der Betroffene plante die Aufnahme eines Kredits bei der deutschen Geschäftsbank zur Finanzierung eines Immobilienerwerbs. Diesen Plan konnte er nunmehr aufgrund des Negativeintrages bei der Schufa Holding AG nicht durchführen. Es drohten daher ein Verlust der angebotenen Wohnung sowie die Erhöhung des Zinssatzes in der Zukunft und hierdurch ein erheblicher Zinsschaden.

Wie kam es zur Löschung?

Der Betroffene erfuhr erst im Rahmen der Finanzierungsanfrage für den Immobilienerwerb von dem Schufa-Eintrag der Intrum Deutschland GmbH. Erstmalige Kenntnis erlangte er somit am 15.05.2022.

Konkretes Vorgehen

Nach der Kenntnisnahme kontaktierte der Geschäftsmann die Kanzlei AdvoAdvice, die auch sofort tätig wurde und zunächst außergerichtlich versuchte, einen Widerruf des Eintrages durch die Intrum zu erreichen. Da ein Widerruf durch Intrum nicht erfolgte, wurde vor dem Landgericht Dresden ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Intrum eingereicht.

Es kam zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht Dresden, bei der Dr. Sven Tintemann für die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB und den Verfügungskläger gemeinsam mit diesem auftrat.

Das Landgericht Dresden entschied am 29.07.2022 durch Urteil und gab der Intrum Deutschland GmbH auf, die Einmeldung des in der Datenbank der Schufa Holding AG enthaltenen Negativeintrags gegenüber der Schufa Holding AG schriftlich bis auf Weiteres zurückzunehmen.

Widerruf und Löschung

In dem Urteil heißt es, dass ein Löschungsanspruch bestehe, da die Einmeldung an die Schufa nicht rechtmäßig sei und auch nicht zwischendurch rechtmäßig wurde.

Außerdem verwies das Gericht insbesondere darauf, dass eine Meldung an die Schufa Holding AG nicht dazu da sei, um Druck auf einen Schuldner aufzubauen, damit dieser zur Zahlung veranlasst werde.

Nachdem der Verfügungskläger eine Prozesskostensicherheit geleistet und die Intrum Deutschland GmbH zur Umsetzung des Urteils aufgefordert hatte, kontaktierte diese daraufhin die Schufa Holding AG am 11.08.2022 und erklärte, den Negativeintrag bis auf weiteres zurückzunehmen.

Da die Schufa Holding AG den Eintrag bis zum 18.08.2022 immer noch nicht gelöscht hatte, kontaktierte die Kanzlei AdvoAdvice diese direkt mit Schreiben vom 18.08.2022 und forderte, den Eintrag umgehend zu löschen, da die Immobilienfinanzierung des Betroffenen sonst zu scheitern droht. Daraufhin teilte die Schufa Holding AG dann mit Schreiben vom 24.08.2022 mit, dass der Eintrag nun gelöscht worden sei.

Fazit

Die Kanzlei AdvoAdvice konnte dem Betroffenen vorliegend mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Löschung eines Negativeintrags helfen. Hierdurch wurde die gewünschte Immobilienfinanzierung möglich, auch wenn der Rechtsstreit nunmehr zwischen den Parteien in einem sog. Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Dresden in die nächste Runde geht.

Der Fall zeigt, dass oftmals schnelles Handeln hilft, um zu einem Löscherfolg zu gelangen.

 

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