Schufa-Recht: Schufa Holding AG löscht Eintrag der Dohr Inkasso GmbH & Co. KG
Ein 41-jähriger Badener musste im März 2017 überrascht feststellen, dass die Dohr Inkasso GmbH & Co. KG einen negativen Schufa-Eintrag veranlasst hat. Problematisch für den Betroffenen war dabei, dass er die Dohr Inkasso GmbH & Co. KG nicht kannte und sich auch nicht erklären konnte, wo eine Forderung von über 2.000,00 Euro herkommen sollte. Diese Forderung war auf das Jahr 2002 zurückzuführen. Der Betroffene wurde zur Zahlung dieses Betrages verurteilt. Jedoch folgt aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen, dass das Urteil und die folgenden Beschlüsse öffentlich zugestellt wurden. Dies lässt sich damit erklären, dass die klagende Partei nicht wusste, wo der Betroffene wohnte.
Einmeldung fast 15 Jahre nach Urteil
Die Einmeldung des Negativeintrages erfolgte schließlich fast 15 Jahre nach einem Urteil, welches der Betroffene nicht einmal kannte. Die Schufa Holding AG wurde über die rechtlichen Fakten informiert und entschloss sich schließlich dazu, die Forderung zur Löschung zu bringen. Was den Grund für die Löschung darstellte, wurde nicht mitgeteilt.
Löschung innerhalb weniger Wochen
Es ist erfreulich, zu sehen, dass eine Entscheidung zugunsten eines Betroffenen gefällt wurde, der von der eigentlichen Sachlage keine Kenntnis hatte.
Rechtsanwalt Dr. Tintemann bewertete den vorliegenden Fall trotzdem positiv: „Der Fall zeigt anschaulich, dass bei den Problemen rund um Schufa-Einträge immer alle Fakten überprüft werden müssen. Manchmal kann ein unbekannter Wohnort vor 15 Jahren der ausschlaggebende Punkt sein, wieso eine Löschung des Eintrages erfolgreich geltend gemacht werden kann. Ein anderes Mal kann diese Überprüfung auch auf eine fehlerhafte Vollmacht zurückzuführen sein. Es kommt auch vor, dass diese Umstände zusammenfallen. Bei Schufa Einträgen empfiehlt es sich für Betroffene stets auf den Rat eines im Schufa-Recht spezialisierten Anwalts zu Rate zu ziehen“.
Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.
Weitere Informationen zum Thema Schufa und Datenschutz finden Sie hier.
Zusätzliche Informationen zu unserem Schufa-Experten Dr. Sven Tintemann finde Sie auch unter https://tintemann.de.