Schufa-Recht: Schufa löscht Negativeintrag der Commerzbank AG aus Nichtabnahmeentschädigung

In einem neuen Schufa-Fall konnten die Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice einem Mitte 50-Jährigen Mann helfen, der unter einem Schufa-Eintrag der Commerbank AG litt.

Was geschah?

Der Brandenburger stand mit der Commerzbank AG in Kontakt, um einen Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag abzuschließen. Die Verhandlungen waren bereits sehr konkret und schließlich wurde eine Darlehenszusage erteilt. Zur Überraschung des Betroffenen forderte die Commerzbank AG dann noch weitere Auskünfte und Angaben, bevor eine Auszahlung des Darlehens erfolgen sollte. Aus diesen Gründen entschied sich der Brandenburger zusammen mit seiner Frau, dass das Darlehen mit einer anderen Bank abgeschlossen werden sollte.

Die Commerzbank AG vertrat die Auffassung, dass die Eheleute zur Abnahme des Darlehens verpflichtet seien. Schließlich sei diesen das Darlehen bereitgestellt worden.

Als das Darlehen weiterhin nicht abgenommen wurde, berechnete die Commerzbank AG eine sog. Nichtabnahmeentschädigung und stellte diese dem Brandenburger in Rechnung. Für den Betrag wurde das bereits eingerichtete Kreditkonto mit seinen Kontodaten von der Commerzbank AG übernommen.

Da der Brandenburger die Nichtabnahmeentschädigung nicht zahlte, sah sich die Commerzbank AG sodann dazu veranlasst, die von ihr erhobene Forderung über das von ihr eingerichtete Konto zu mahnen. Schließlich kündigte die Bank das vermeintliche Konto mit der Forderung aus Nichtabnahmeentschädigung und veranlasste einen negativen Schufa-Eintrag über die Höhe der vermeintlichen Entschädigung.

Wie konnte geholfen werden?

Kernproblem in dieser Angelegenheit ist, dass schon gar nicht sicher bestimmt werden kann, ob eine Nichtabnahmeentschädigung tatsächlich berechnet werden durfte. Dies hängt daran, dass die Bank plötzlich weitere Angaben zum Darlehensvertrag forderte.

Sodann kann ein negativer Eintrag bei der Schufa Holding AG nicht auf ein einseitiges Handeln der Bank zurückzuführen sein. Mit der Nichtabnahme des Kredites machte der Brandenburger klar, dass er keine weiteren Verpflichtungen diesbezüglich eingehen möchte. Erst Recht wollte er nicht, dass ein Konto auf seinen Namen eröffnet wird. Die folgenden Mahnungen und die Kündigung eines nicht existenten Kontos können nicht als Grundlage für einen Negativeintrag gelten.

Die Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB trug den gesamten Sachverhalt schriftlich sowohl bei der Commerzbank AG als auch bei der Schufa Holding AG vor und erläuterten die Rechtslage dazu. Daras resultierend entschied sich die Schufa Holding AG binnen drei Wochen dazu, den Negativeintrag eigenständig zur Löschung zu bringen.

Was können andere daraus lernen?

Bei sämtlichen Vertragsbeziehungen und Verhandlungen mit der Bank ist stets darauf zu achten, dass keine voreiligen Schritte unternommen werden. Manchmal können selbst kleine Unaufmerksamkeiten oder Handlungen der Bank zu einem negativen Schufa-Eintrag führen, welcher sodann massive Auswirkungen auf das persönliche Wirtschaftsleben haben kann.

Der zuständige Anwalt Dr. Tintemann resümierte wie folgt: „Es ist schon eine besondere Konstellation, in welcher eine Bank sich entschließt, eine Nichtabnahmeentschädigung zu verlangen und diese dann zu einem negativen Schufa-Eintrag führt. Jedoch verdeutlicht dies einmal mehr, dass man im Wirtschaftsleben bedacht und vorsichtig handeln sollte, um sich keine größeren Probleme aufzubürden. Andererseits zeigt dieser Fall auch, dass es zur Bewertung, ob ein Negativeintrag rechtmäßig erfolgte, nicht darauf ankommt, ob sich die einmeldende Stelle ihrer Sache absolut sicher ist und dies Privatpersonen gegenüber so auch vermittelt.“

Sollten Sie unter einem Negativeintrag bei der Schufa Holding AG leiden, ist Ihnen nahezulegen, sich fachkundige Hilfe zu organisieren. In vielen Fällen kann den Betroffenen geholfen werden.

Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.

Weitere Informationen zum Thema Schufa und Datenschutz finden Sie hier. 

Zusätzliche Informationen zu unserem Schufa-Experten Dr. Sven Tintemann finde Sie auch unter https://tintemann.de.

Nächste Schritte

  1. Nehmen Sie gleich Kontakt auf, um kostenlos eine erste Einschätzung vom Anwalt zu bekommen
  2. Informieren Sie sich mehr zum Thema auf unseren Seiten.
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Weitere Artikel zum Thema