Takestor AG: Insolvenzverwalter Schneider schickt Mahnbescheide

Die Takestor AG, auch bekannt unter den vormaligen Firmenbezeichnungen Balz AG sowie BAF AG sowie zuletzt Akestor AG, befindet sich seit dem Jahr 2014 in der Insolvenz. Zuständig für die insolvente Gesellschaft ist der Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Tim Schneider.

Insolvenzverwalter fordert Raten und Ausschüttungen zurück

In seiner Funktion als Insolvenzverwalter hat der Rechtsanwalt Schneider in der Vergangenheit zahlreiche Anleger der Takestor AG zur Fortsetzung vereinbarter Ratenzahlungen oder auch zur Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert.

Mahnbescheide zur Verjährungsunterbrechung

Wer bisher nicht bezahlt oder einen Vergleich mit dem Insolvenzverwalter Schneider ausgehandelt hat, muss nun mit Post vom Gericht rechnen. So wurde mitgeteilt, dass der Insolvenzverwalter zur Verjährungsunterbrechung vor dem Jahresende zahlreiche Mahnbescheide gegen seiner Meinung nach säumige und der Zahlungspflicht stehende Anleger beantragt hat.

Anleger, die einen Mahnbescheid vom Mahngericht erhalten, sollten hierauf nicht sofort bezahlen, sondern die Berechtigung der Forderung der Takestor AG durch einen Experten im Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen.

Erst prüfen, ob man zur Zahlung verpflichtet ist

“Oftmals können die Anleger die Einrede der Verjährung erheben oder bei Ratenzahlungen einwenden, dass die erhobene Forderung noch gar nicht fällig sei,” rät Rechtsanwalt Dr. Tintemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der sich bereits seit dem Jahr 2003 mit der Anlage bei der Takestor AG beschäftigt und zahlreichen Anlegern hier geholfen hat.

Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin steht hier Anlegern gerne mit einer Ersteinschätzung sowie auch im weiteren Prozess gegen den Insolvenzverwalter Schneider zur Verfügung.

Nächste Schritte

  1. Nehmen Sie gleich Kontakt auf, um kostenlos eine erste Einschätzung vom Anwalt zu bekommen
  2. Informieren Sie sich mehr zum Thema auf unseren Seiten.
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Weitere Artikel zum Thema