Targobank AG löscht Negativeintrag bei Schufa Holding AG
Die Targobank AG hat einen Negativeintrag über einen ihrer Kunden aus Berlin nach langem Schriftwechsel zur Löschung gebracht, ohne dass hierzu eine Gerichtsprozess geführt werden musste.
Negativeintrag nach Kontokündigung
Hintergrund für den Negativeintrag war eine Kündigung des Girokontos wegen der Überschreitung des vereinbarten Dispositionsrahmens.
Der Betroffene teilte hier mit, dass er vor dem Eintrag bei der Schufa Holding AG und der Kündigung keine Mahnschreiben erhalten hätte.
Zudem wurde, was Banken scheinbar immer wieder gerne falsch machen, bereits mit Ausfertigung der Kündigung zum gleichen Datum ein Negativeintrag durch die Targobank AG veranlasst.
Aufwendige Aufklärungsarbeit nötig
Um den Vorgang aufzuklären war zunächst ein aufwendiger Schriftwechsel mit der Targobank AG notwendig. Diese führte zu einer Übersendung der nicht erhaltenen Mahnschreiben und zu der Erkenntnis, dass die Kündigung des Girokontos mit Schreiben vom 18.08.2020 erfolgt war. Zum gleichen Zeitpunkt erfolgte auch die Meldung des Negativeintrages an die Schufa Holding AG.
Löschung erst nach einigen Monaten durch Targobank AG
Erst nach mehreren Monaten, in denen der Sachverhalt mit der Targobank AG geklärt werden konnte, erklärte diese sich zu einem Widerruf des Negativeintrages bei der Schufa Holding AG bereit. Zuvor wurde umfangreich mit dem Beschwerdemanagement und der Syndikusanwältin der Targobank AG korrespondiert.
Kostenübernahme nach Löschung
Nach der Löschung des Negativeintrages bei der Schufa Holding AG übernahm die Targobank AG auch noch die entstandenen Rechtsanwaltskosten der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB. Der Mandant konnte sich daher über eine Rückzahlung der von ihm zuvor verauslagten Rechtsanwaltsgebühren freuen.
Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser, der den Erfolg für den Mandanten ohne Gerichtsverfahren mit seiner hartnäckigen Argumentation herbeigeführt hat, kommentiert diesen wie folgt:
“Die Problematik bei Kündigungen ist uns schon seit einiger Zeit bekannt. Immer wieder tragen die Banken bei der Schufa Holding AG solche Kündigungen als Negativmerkmal ein, noch bevor die Kunden die Kündigung überhaupt im Briefkasten erhalten haben bzw. zur Kenntnis nehmen konnten. Das kann dann, insbesondere, wenn vorher keine Mahnschreiben mit Schufa-Hinweis erfolgt sind, zu einer Rechtswidrigkeit des Eintrags führen. Konkret hat es sich hier gelohnt, hart mit der Targobank AG zu verhandeln und den Sachverhalt genau zu ermitteln. Dies hat letztendlich zum Löscherfolg geführt.”
Expertise führt oft zum Erfolg
Die Experten der Kanzlei AdvoAdvice blicken auf eine große Erfahrung im Bereich Schufa-Recht und Datenschutz. Seit der Kanzleigründung wurden mehr als 950 Fälle bearbeitet. Zudem wurden mehr als 300 Gerichtsverfahren für Betroffene geführt.
Die Rechtsanwälte Dr. Sven Tintemann und Dr. Raphael Rohrmoser sind für ihre erfolgreiche Prozessführung und Expertise im Bereich der Löschung von Negativeinträgen bei der Schufa Holding AG und anderen bekannten Auskunfteien, die z.B. Boniversum Creditreform, CRIF Bürgel oder Arvato Infoscore bekannt und konnten schon zahlreichen Betroffenen bei der Löschung von Negativeinträgen, der Verbesserung von Scorewerten, der Löschung von Einträgen aus öffentlichen Verzeichnissen oder der Löschung von Einträgen zur Restschuldbefreiung helfen. Zudem hat die Kanzlei AdvoAdvice wegweisende Entscheidungen zu Schadensersatzansprüchen nach rechtswidrigen Datenverarbeitungen erzielt.
Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.
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Unsere Experten in Sachen Datenschutz und Schufa-Recht Dr. Sven Tintemann und Dr. Raphael Rohrmoser erreichen Sie auch unter 030 921 000 40.