Tix Automobil eG; Bafin ordnet Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Erneut meldet die BaFin auf ihrer Internetseite unter www.bafin.de/dok/10947204 die Untersagung eines ihrer Auffassung nach unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts. So wurde der Tix Automobil eG, Irrel, mit Bescheid vom 14. Mai 2018 durch die BaFin aufgegeben, das von ihr betriebene Einlagengeschäft unverzüglich abzuwickeln.

Darlehensverträge als Einlagengeschäft bewertet

Nach Einschätzung der BaFin nahm die Tix Automobil eG auf der Grundlage von Darlehensverträgen unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an. Hierdurch betrieb sie das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin, so die Behörde auf ihrer Internetseite.

Die Tix Automobil eG wurde daher durch die BaFin dazu verpflichtet, die Gelder aus den Darlehensverträgen per Überweisung vollständig an die Darlehensgeber zurückzuzahlen.

Die BaFin teilte mit, dass die Pflicht zur Rückzahlung der Gelder auch dort gelten würde, wo die Tix Automobil eG mit den Darlehensgebern zwischenzeitlich die „Umwandlung“ der Darlehensverträge in Genossenschaftsbeteiligungen vereinbart habe.

Nach Angaben der BaFin ist der Bescheid als Verwaltungsakt von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Ansprüche der Anleger auf Rückabwicklung und Schadensersatz

Anleger, die nun keine Rückzahlung von der Tix Automobil eG erhalten und die vor allem bereits die ehemals unterzeichneten Darlehen in eine Genossenschaftsbeteiligung umgewandelt haben, sollten sich daher zeitnah an einen Experten im Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Ansprüche auf Rückzahlung gegen die Tix Automobil eG oder gegen deren verantwortlich Handelnde durchzusetzen. Denkbar ist auch eine Haftung bei Beratern und Vertrieb, wenn bei Abschluss der Darlehensverträge mit der Tix Automobile eG über die Funktionsweise der Anlage oder über deren Risiken nicht hinreichend aufgeklärt worden ist. 

 

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