Versicherungsrecht: Amtsgericht Mitte verurteilt Rechtsschutz Union Schaden GmbH zur Kostenübernahme

Das Amtsgericht Mitte hat die Rechtsschutz Union Schaden GmbH verurteilt, angefallene Gebühren für eine Vertretung durch Advoadvice in einem Berufungsverfahren sowie entstandene Gerichtskosten zu zahlen.

Amtsgericht Mitte - Foto AdvoAdvice

Zum Hintergrund

Geklagte hatte eine Versicherungsnehmerin auf Übernahme von Kosten für die Berufungsinstanz in einem Kapitalanlageprozess. Hierfür hatte die Rechtsschutz Union als Rechtsschutzversicherer die Erteilung einer Deckungszusage verweigert und sich auf mangelnde Erfolgsaussichten berufen.

Die Versicherungsnehmerin, die mittlerweile über ihren Ehemann bei einer anderen Rechtsschutzversicherung versichert war, wollte sich das nicht gefallen lassen und klagte auf Übernahme der angefallenen Kosten für die Berufungseinlegung. Dies mit Erfolg.

Die Entscheidung des AG Mitte

Das Amtsgericht Mitte entschied, dass die Rechtsschutz Union nicht berechtigt war, die Erteilung des Deckungsschutzes für das Berufungsverfahren zu verwehren.

Die Anforderungen daran, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht voliege, dürfen nicht überspannt werden, so das Gericht. Hinreichende Erfolgsaussicht liegt demnach vor, wenn die Möglichkeit besteht, dass die anspruchsbegründenden Tatsachen bewiesen werden und die Rechtsauffassung des Versicherungsnehmers vertretbar erscheint.

Das Gericht kam bei seiner Prüfung zu der Einschätzung, dass eine Haftung des Beklagten zu 1.) nicht von vorneherein ausgeschlossen war. Deshalb sei Deckungsschutz zu erteilen gewesen.

Unser Rechtstipp

Die Ablehnung einer Deckungszusage, besonders dann, wenn diese für die Berufungsinstanz erfolgt, sollten betroffene Versicherungsnehmer grundsätzlich anwaltlich überprüfen lassen.

Es kann sein, dass die Rechtsschutzversicherer durch die Ablehnung aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten versuchen, Kosten zu sparen. Dies geschieht dann meist zu Lasten des Versicherungsnehmers, der nicht den Mut, die Zeit oder die Kraft hat, sich gegen seinen eigenen Rechtsschutzversicherer zur Wehr zu setzen.

“Lassen sie sich als Versicherungskunde nicht zu leicht von Ihren Ansprüchen abbringen und legen sie ihren Fall einem fachlich auf ihr spezielles Rechtsgebiet versierten Rechtsanwalt vor, auch um die Erfolgsaussichten einer Deckungsklage gegen den Rechtsschutzversicherer überprüfen zu lassen”, rät Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, der hier für die Kanzlei AdvoAdvice den Prozesserfolg gegen die Rechtsschutz Union erstritten hat.

Nächste Schritte

  1. Nehmen Sie gleich Kontakt auf, um kostenlos eine erste Einschätzung vom Anwalt zu bekommen
  2. Informieren Sie sich mehr zum Thema auf unseren Seiten.
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Weitere Artikel zum Thema