Eine weitere Alternative, die häufig nicht hinreichend bedacht wird, stellt die Deckungsklage, also die Klage auf Erteilung einer Deckungszusage für den Versicherungsnehmer dar.
Hier muss der Versicherungsnehmer dann seine eigene Rechtschutzversicherung, leider auch auf eigene Kosten, gerichtlich auf die Erteilung einer Deckungsschutzzusage in Anspruch nehmen. Dieser Prozess ist allerdings oftmals kostengünstiger, als die Klage zu finanzieren, die der Versicherungsnehmer eigentlich führen will. Der Streitwert der Deckungsschutzklage richtet sich nach den Kosten, welche der Versicherungsnehmer von seiner Rechtschutzversicherung übernommen haben will.
Es macht daher oftmals Sinn, sich von einem spezialisierten Anwalt über die Erfolgsaussichten einer Deckungsklage gegen den eigenen Rechtschutzversicherer und über die entstehenden Kosten beraten zu lassen.
Hat eine Deckungsschutzklage Aussicht auf Erfolg, wird diese zunächst gegen den eigenen Rechtschutzversicherer eingereicht, mit dem Ziel, dass dieser die Kostendeckung für das eigentliche Verfahren übernimmt.
Im Erfolgsfalle bekommt der betroffene Versicherungsnehmer durch die Deckungsschutzklage dann eine Kostenübernahme seiner Rechtschutzversicherung für den eigentlich zu führenden Prozess . Dieser kann dann mit entsprechender Kostensicherheit geführt werden.
Zudem muss der Rechtschutzversicherer dem Versicherungskunden die Kosten erstatten, die für die Deckungsschutzklage entstanden sind, sofern diese mit Erfolg abgeschlossen werden könnte.