Was sind NFTs?
Die großen technischen Fortschritte haben zur Schaffung von NFTs, sog. non-fungible Tokens, also nicht austauschbare Token, geführt. Hinter diesen Tokens verbirgt sich zunächst einmal ein eindeutig identifizierbarer, nicht austauschbarer und einzigartiger Eintrag in einer Blockchain. Mit diesem Eintrag wird in der Regel der Link zu einer Datei, welche auf entsprechenden Servern hinterlegt ist, vermerkt. Dies ermöglicht im Bereich der digitalen Kunst vor allem das “Original” zu kennzeichnen und, ähnlich wie bei einem Grundbuch, den “Besitz” der Datei nach außen zu publizieren.
Im Vergleich zu klassischen Währungsmitteln wie Geld oder auch Bitcoins kann der in dem Token liegende Wert nicht ausgetauscht werden. Ein einfaches Beispiel: Eine Euro-Münze kann mit einer beliebigen anderen Euro-Münze ausgetauscht werden, ein Original-Gemälde ist dagegen einzigartig, also nicht austauschbar.
Was bekomme ich wenn ich wenn ich einen NFT kaufe?
Sowohl in Blogbeiträgen im Internet als auch in der Community halten sich hartnäckig Gerüchte darüber, was genau man bei einem NFT am Ende erwirbt. Mit Blick auf die nicht unwesentlichen Summen, zu denen NFTs gehandelt werden, ist diese Frage von zentraler Bedeutung, da daraus rechtlich unterschiedliche Konsequenzen folgen.
Manche behaupten, dass man beim Erwerb eines NFT das „Urheberrecht“ an dem Kunstwert erhalte. Andere gehen davon aus, dass man Eigentümer des digitalen Kunstwerks wird. Wieder andere sprechen vom „Besitz“ des digitalen Werkes, sodass man dessen „Owner“ ist. Umgangssprachlich könnte man die Begriffe womöglich noch ähnlich verstehen, im juristischen Kontext schließen sich an die Begrifflichkeit jedoch unterschiedliche Folgen an.
Urheberrecht
Formal muss man zunächst klarstellen, dass „das Urheberrecht“ im deutschen Rechtssystem grundsätzlich nicht verkauft oder übertragen werden kann (vgl. § 29 UrhG). Konkret können bestimmte Nutzungsrechte an Werken eingeräumt werden. Dies stellt aber keine vollständige Übertragung des Urheberrechts dar und ist bei NFTs auch nicht der zentrale Leistungsaspekt.
Ob und welche Nutzungsrechte man am Ende erhält, ist eine Frage der Ausgestaltung des NFTs und der vertraglichen Bedingungen. So räumt eine der bekanntesten Kollektionen, der Bored Apre Yacht Club, den Käufern der NFTs die vollen kommerziellen Nutzungsrechte ein. Es ist aber deutlich darauf hinzuweisen, dass dies eine Ausnahme darstellt und dies bei vielen NFTs nicht der Fall ist.
Eigentum
Die Formulierung, dass man das “Eigentum” an einem digitalen Kunstwerk bzw. NFT erwirbt, ist ebenfalls fehlerhaft. Hintergrund ist auch hier, dass der Eigentumserwerb nach dem Gesetz eine Sache, also einen körperlichen Gegenstand voraussetzt. Den körperlichen Gegenstand, also z.B. das hinter dem NFT liegende, analoge Original-Gemälde erwirbt man mit dem NFT in aller Regel nicht.
Bei rein digitalen Kunstwerken ohne Gegenstück in der analogen Welt, fehlt es natürlich schon an einem solchen Gegenstand. Neue Bestrebungen führen aber dahin, die analoge Welt und ihre tatsächlichen Gegenstände (“Sachen”) mit einem NFT in der digitalen Welt zu verknüpfen.
Besitz
Der Begriff des Besitzes ist ebenfalls missverständlich, ist aber im Endeffekt am ehesten mit der tatsächlichen Lage vergleichbar. Der Besitz setzt im klassischen Verständnis ebenfalls einen körperlichen Gegenstand voraus. Gleichwohl wird man beim Erwerb eines NFT als Besitzer „Owner“ in der Blockchain hinterlegt. Was bedeutet dies konkret?
Der Token selbst ist ein Echtheitszertifikat für die digitalen Dateien. Dies ist wiederum in der Blockchain hinterlegt. Man erwirbt also faktisch nicht die digitale Datei, auch wenn diese in aller Regel verfügbar gemacht wird, sondern einen im NFT angelegten Link zu der Datei und den Nachweis, dass man als dessen „Owner“ eingetragen ist. Nur der „Owner“ kann am Ende über den NFT verfügen, also diesen Veräußern, in eine Auktion einstellen oder ähnliches. Natürlich darf - sofern Nutzungsrechte übertragen werden - auch nur der “Owner” diese Nutzungsrechte ausüben.
Eigentumsähnliche Position
Aus den vorstehenden Erklärungen ergibt sich, dass der Erwerb eines NFT am ehesten eine eigentumsähnliche Position begründet. Gerade weil die digitale Welt viele Herausforderungen mit sich bringt, macht es Sinn die genauen rechtlichen Möglichkeiten vor einer tatsächlichen Nutzung des NFTs überprüfen zu lassen.